Machten sich strafbar beim Singen der 1. Strophe der Nationalhymne! Selten so einen Schwachsinn gehört, sicher von den tollen "Qualitäts-Medien" die das deutsche Volk seit nunmehr >60 Jahren ununterbrochen Belügen und Betrügen!
Recht hat der Vorredner. Die 1. Strophe zu singen des Liedes der Deutschen ist nicht strafbar. ( vgl. Amtsgericht Lüneburg im Urteil: Az. NZS 15 Gs 419/03 ). Außerdem steht die gesamte Nationalhymne als nationales Symbol expliziert in § 90a Abs. 1 Ziff. 2 StGB unter dem Schutz vor Verunglimpfung.
Machten sich strafbar beim Singen der 1. Strophe der Nationalhymne! Selten so einen Schwachsinn gehört, sicher von den tollen "Qualitäts-Medien" die das deutsche Volk seit nunmehr >60 Jahren ununterbrochen Belügen und Betrügen!
AntwortenLöschenMfG
Michael Heiming
Recht hat der Vorredner. Die 1. Strophe zu singen des Liedes der Deutschen ist nicht strafbar. ( vgl. Amtsgericht Lüneburg im Urteil: Az. NZS 15 Gs 419/03 ). Außerdem steht die gesamte Nationalhymne als nationales Symbol expliziert in § 90a Abs. 1 Ziff. 2 StGB unter dem Schutz vor Verunglimpfung.
AntwortenLöschenMit freundlichen, germanischen Grüßen
Maik Bartsch