Freitag, 18. Dezember 2009

Deutsches Reich Exilregierung MDR Doku




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2 Kommentare:

  1. Machten sich strafbar beim Singen der 1. Strophe der Nationalhymne! Selten so einen Schwachsinn gehört, sicher von den tollen "Qualitäts-Medien" die das deutsche Volk seit nunmehr >60 Jahren ununterbrochen Belügen und Betrügen!

    MfG

    Michael Heiming

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  2. Recht hat der Vorredner. Die 1. Strophe zu singen des Liedes der Deutschen ist nicht strafbar. ( vgl. Amtsgericht Lüneburg im Urteil: Az. NZS 15 Gs 419/03 ). Außerdem steht die gesamte Nationalhymne als nationales Symbol expliziert in § 90a Abs. 1 Ziff. 2 StGB unter dem Schutz vor Verunglimpfung.

    Mit freundlichen, germanischen Grüßen

    Maik Bartsch

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