Mittwoch, 6. Januar 2010

Psychokrieg mit Sex & Drugs & Rock 'n' Roll






Der Fahrplan zur Weltherrschaft
Die aufmerksame Beobachtung der Weltpolitik zeigt, daß große machtpolitische Bewegungen nach ganz bestimmten Regeln und Mustern ablaufen, die teilweise seit Jahrtausenden bestehen.
Demjenigen, der diese Regeln nicht kennt, werden viele machtpolitische Abläufe immer ein Rätsel bleiben. Da von der Erkenntnis solcher Regeln Leben oder Tod ganzer Völker abhängen kann, habe ich mich entschlossen, auf die Wirksamkeit solcher hinter den Kulissen der äußeren Politik wirkenden Pläne einmal deutlich hinzuweisen. Aus chronologischen Gründen möchte ich mit den "Zehn Regeln des Meisters Sun-Tsu" beginnen, die Jordis von Lohausen für uns aufgeschrieben hat:
.Die klassischen Leitsätze zu einer solchen "friedlichen" Strategie finden wir bereits bei einem vor 2500 Jahren verstorbenen chinesischen Menschenverächter namens Sun-Tsu.
Sie lauten:
  • 1) Zersetzt, was immer im Land eurer Feinde gut ist,
  • 2) macht ihre Götter lächerlich und zerrt alles Herkömmliche in den Kot,
  • 3) unterhöhlt mit allen Mitteln das Ansehen ihrer führenden Schichten, verwickelt sie, wo immer möglich, in dunkle Geschäfte und gebt sie im richtigen Augenblick der Schande preis,
  • 4) verbreitet Streit und Uneinigkeit unter den Bürgern (teile und herrsche),
  • 5) stachelt die Jugend gegen die Alten auf (68er Generationskonflikt),
  • 6) behindert in jeder Weise die Arbeit der Behörden,
  • 7) bringt überall eure Spitzel unter und
  • 8) scheut die Mitarbeit auch der niedrigsten und abscheulichsten Kreaturen nicht,
  • 9) stört, wo immer ihr könnt, die Ausbildung und die Versorgung der feindlichen Streitkräfte, untergrabt ihre Disziplin und lahmt ihren Kampfwillen durch schwüle Musik, schickt dann noch leichtfertige Frauen in ihr Lager und laßt sie das Werk des Verfalls zu Ende fuhren,
  • 10) spart weder mit Versprechungen, noch mit Geld oder Geschenken, denn all dies trägt reiche Zinsen.
(S.302, Jordis von Lohausen: Mut zur Macht. K Vowinckel Verlag, Berg am See 1979)."
Diese "Zehn Regeln des Meisters Sun-Tsu" sind sozusagen das Gerüst, an dem sich alle nachfolgenden Menschen orientiert haben, wenn es um Volks- und Weltherrschaftspläne ging.
Mindestens Teile davon finden sich in den Plänen des Illuminaten-Ordens von Adam Weishaupt sowie dem »Testament Peters des Großen." Die Machtpolitik gewisser Gruppen orientiert sich jedoch in diesem Jahrhundert an einem Dokument, welches genannt wird "Die Protokolle der Weisen von Zion". (zitiert aus: Dieter Rüggeberg Geheimpolitik - Der Fahrplan zur Weltherrschaft)

Die Indianer wurden mit "Feuerwasser", also mit Alkohol kampfunfähig gemacht und vernichtet. Die Römer haben Gefangene zu Braten und Wein verurteilt damit sie an mangelhafter Ernährung sterben. Die 68er haben Drogen zur "Bewusstseinserweiterung" gepredigt.



Der jüdische Mafia-Boss Meyer Lansky wird sich (wie der jüdische Drogendealer Sasson) über die Kunden die ihm die 68er und seinen Glaubensbrüdern beschert haben gefreut haben. Außerdem hat die "sexuelle Revolution" natürlich auch den Sexsklavenhandel mit Frauen aus Osteuropa (Video englisch) Vorschub geleistet und der Organisierten Kriminalität entsprechende Gewinne verschafft. Gemäß dem US-Journalisten Christopher Bollyn waren die "russischen Nymphen" die sich der ehemalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden Friedmann über die sog. Russenmafia hat zuführen lassen gerade mal 14 Jahre alt. Die Kinder soll Friedmann zum Kokainkonsum angehalten haben (Video). Dank "sexueller Revolution" und satanischer "Umwertung ALLER Werte" lassen sich hirnlose BRD-Mitläufer immernoch aus der Glotze von Friedmann anschreien und durch jede Menge Bala-Bala-Blödsinn und Fussball verblöden.



Der Illuminaten-Orden, auf den mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch die sog. "Die Protokolle der Weisen von Zion" zurück gehen sollen soll u.a. gemäß Rabbi Dr. Antelmann von Adam Weisshaupt, Meyer Amschel Bauer/Rothschild und dem kryptojüdischen Dönmeh/Sabbatianer/Satanisten Jakob Frank mit dem Ziel der Unterwanderung der zuvor angeblich christlichen Freimaurer gegründet worden sein. Der Logenname von Adam Weisshaupt soll "Spartacus" gelautet haben.





Die Illuminaten streben angeblich nach der Weltherrschaft. Sie wollen eine "Neue Weltordnung" mit einer Weltregierung. Dem stehen natürlich alle Nationalstaaten im Weg so dass dies zerschlagen werden sollen. Früher galt die Familie als Keimzelle des Staates. Zu den Zielen der Illuminaten, die sich später bei den Kommunisten wiederfinden, soll deshalb vom Anfang (1776) an die Zerstörung der natürlichen Lebensform Familie gehörten. Gemäß Dr. Rabbi Antelmann, Gersholm Scholem u.a. gehen die Illuminaten auf den Kult der satanischen Dönmeh/ Sabbatianer/Frankisten zurück.



In seinem Buch Conspirator’s Hierarchy: The Story of The Committee of 300 („Hierarchie der Verschwörer: Die Geschichte des Komitees der 300“) listet Dr. John Coleman auf, mit welchen Mitteln die Illuminati und ihre Verbündeten heute eine neue Weltordnung nach ihrem Sinn erzwingen wollen:


  • 1. Die Errichtung einer Eine-Welt-Regierung mit einer einzigen Kirche und einem einzigen Geldsystem unter ihrer Kontrolle.
  • 2. Die völlige Zerstörung jeder nationalen Identität und jeden Nationalstolzes, da die Menschen nur so eine supranationale Welt-Regierung akzeptieren werden.
  • 3. Die Zerstörung jeder Religion, vor allem der christlichen. Einzige Ausnahme: die von ihnen geschaffene „Religion“.
  • 4. Die Etablierung von Gedankenkontrolltechniken mit dem Ziel, menschliche Roboter zu erschaffen, welche auf externe Impulse und Steuerung reagieren.
  • 5. Das Ende der Industrialisierung mit Ausnahme des Computer- und Dienstleistungssektors. Angestrebt wird eine „Nachindustrielle-Null-Wachstums-Gesellschaft“. Die restlichen Industriezweige werden in kostengünstige Drittweltländer ausgelagert.
  • 6. Den Konsum von Drogen zu ermutigen oder sogar zu legalisieren und aus der Pornographie eine „Kunstform“ zu machen, welche weitherum akzeptiert und schließlich als völlig normal angesehen wird.
  • 7. Die Entvölkerung großer Städte nach dem Vorbild der Schlachtorgien Pol Pots in Kambodscha zu betreiben.
  • 8. Die Unterdrückung aller wissenschaftlichen Entwicklung außer jener, die den Zielen der Illuminati dient.
  • 9. Den vorzeitigen Tod von drei Milliarden Menschen bis zum Jahr 2050 zu verursachen – einerseits durch „lokal begrenzte Kriege“ in den entwickelten Ländern, andererseits durch Hunger und Krankheit in den unentwickelten Ländern. Das Komitee der 300 (unter der Führung der Illuminaten) beauftragte Cyrus Vance (US-Außenminister in der Carter-Regierung), ein Papier zu verfassen, wie man eine solche Bevölkerungsreduktion bewerkstelligen könnte. Das Papier trug den Titel Global 2000 Report und wurde von Präsident Carter und Edwin Muskie, dem damaligen Außenminister für und im Namen der US-Regierung akzeptiert und gebilligt. Zu den Bestimmungen des Global 2000-Reports gehört, daß die US-Bevölkerung bis zum Jahr 2050 um 100 Millionen Menschen reduziert werden muß.
  • 10. Die Moral im Volk zu schwächen; ferner die Arbeiterklasse durch Massenarbeitslosigkeit zu demoralisieren und sie dadurch in die Drogen- oder Alkoholsucht zu treiben. Die Jugend soll mittels Drogen und aggressiver Musikstile dazu ermutigt werden, gegen den Status Quo zu rebellieren, was auch zur Schwächung/Auflösung der Familieneinheit führt.
  • 11. Die Menschen davon abzubringen, ihr eigenes Schicksal zu bestimmen, indem man sie einer Krise nach der anderen aussetzt und solche Krisen dann vom Staat meistern läßt. Die Menschen werden sich so bald vom „eigenen Schicksal“ bzw. den vielen schweren Entscheidungen überfordert fühlen und apathisch werden. In den USA existiert deshalb eine Behörde für Krisenmanagement. Sie nennt sich FEMA (Federal Emergency Management Agency).
  • 12. Neue Kulte einzuführen und die bestehenden zu fördern.
  • 13. Den "christlichen Zionismus" (Evangelikale) zu fördern, der die Ziele des zionistischen Staates Israel durch die Identifikation mit „Gottes auserwähltem Volk“ u.a. mit großen Geldsummen unterstützen wird.
  • 14. Auf die Verbreitung von religiösen Sekten wie der Moslem-Bruderschaft oder der Sikhs zu drängen und Gedankenkontroll-Experimente auszuführen, ähnlich wie es Jim Jones in seinem Lager in Jonestown (Guayana) getan hatte, bevor sich die ca. 900 Anhänger seines Peoples Temple auf Befehl hin umbrachten bzw. umgebracht wurden (November 1978).
  • 15. Ideen hinsichtlich „religiöser Befreiung“ in weltweiten Umlauf zu setzen, um alle existierenden Religionen zu unterhöhlen, allen voran die christliche Religion. Dieser Prozeß begann mit der sogenannten „Befreiungstheologie“.
  • 16. Einen Kollaps der Weltwirtschaft herbeizuführen und damit das totale politische Chaos zu erzeugen.
  • 17. Die Kontrolle über alle inneren und internationalen Strategien der USA zu übernehmen.
  • 18. Supranationalen Institutionen wie der UNO, dem Internationalen Währungsfonds, der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (die BIZ in Basel), dem Internationalen Gerichtshof etc. die größte Unterstützung zukommen zu lassen, während man gleichzeitig lokale und nationale Institutionen weniger handlungsfähig werden läßt, indem man sie stufenweise abbaut oder unter die Schirmherrschaft der UNO bringt.
  • 19. Alle Regierungen zu infiltrieren und zu übernehmen, um dann von innen heraus die Hoheitsrechte der jeweiligen Nation schleichend aufzulösen und zu zerstören.
  • 20. Einen internationalen Terrorismus zu erschaffen und mit Terroristen zu verhandeln, wann immer terroristische Aktivitäten stattgefunden haben.
  • 21. Die Kontrolle über das Bildungswesen in den USA zu übernehmen, mit dem Ziel, dieses völlig zugrunde zu richten.

Wer immernoch an die Propagandaphrasen Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Vernunft (was bitte ist Vernunft? Was ist vernünftig? ) und Aufklärung "glaubt" - wie Kinder an Gott mit langem Bart auf einer Wolke glauben - und sich dabei auch noch für einen "mündigen aufgeklärten Bürger" hält ohne zu sehen was vor seiner Nase tatsächlich weltweit abläuft muss geistig irgendwie zurück geblieben sein!


Gutachterliche Stellungnahme über die rechtliche Rechtfertigung der BRD-Zwangssexualerziehung gegenüber Christen und über deren politisch-ideologische Hintergründe von Martin F. Kurkowski, Soziologe M.A. w8698+fn700
Die Gutachterliche Stellungnahme kann hier als pdf oder für eBook-reader runtergeladen werden.

Es wird Stellung genommen zu der Frage, ob es eine sachlich oder rechtlich überzeugende Begründung dafür gibt, die staatliche Sexualerziehung allen Kindern aufzuzwingen, auch wenn Eltern aufgrund ihres Erziehungsrechts als Eltern oder/und aufgrund ihres Glaubens und Gewissens diese für ihre Kinder nicht haben wollen.

Der staatliche Sexualerziehungszwang verstößt gegen das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG, die allgemeine Handlungsfreiheit. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG wird verletzt, „Freiheit der Person“, denn die Kinder werden ohne rechtfertigenden Grund während dieses Unterrichts im Klassenzimmer eingesperrt. Schließlich wird durch diesen penetrant schamlosen und die Intimsphäre verletzenden Unterricht auch die Menschenwürde verletzt. Erzwungene Nacktheit und erzwungene Eingriffe in den sexuellen Intimbereich waren schon immer Akte der Demütigung und Entwürdigung.

1. Teil: Prüfung der angegebenen rechtlichen Grundlagen und Kritik derselben
A) Was den KMK-Beschluss betrifft, so ist hier einzuwenden:
  1. Es fehlt an einer klaren Zweckbestimmung und an geforderter Wissenschaftlichkeit und methodischer Durchdachtheit.
  2. Der von der KMK eingeführte schulöffentliche Sexualunterricht enthält nicht nur keine klare Zielsetzung, sondern er ist widersprüchlich, ja schizophren.
  3. Das Grundgesetz kennt keinen eigenständigen Erziehungsauftrag des Staates. Er ist totalitären Ursprungs.
  4. Das natürliche Erziehungsrecht der Eltern wird unterlaufen und beseitigt.
  5. Private christliche Sexualerziehung durch die Eltern ist mit den moralischen Geboten der Wahrung der Schamhaftigkeit und der sexuellen Enthaltsamkeit bis zur Ehe wesentlich effektiver als die auf frühe Totalaufklärung, sexuelle Stimulierung und künstliche Empfängnisverhinderungsmethoden setzende staatliche Sexualerziehung. In der Glaubensgemeinschaft der Evangeliums-Christen-Baptisten sind voreheliche und Jungmädchenschwangerschaften kein Problem. Es besteht daher kein nachvollziehbarer Grund, ihre Kinder zu diesem Unterricht zu zwingen.
  6. Die SE ist eine Wertsetzung der Weltanschauung des Materialismus und Hedonismus, die christlichen Kindern nicht zugemutet werden darf, weil sie offensichtlich mit der christlichen Sexual- und Ehemoral und mit ihrem Gewissen unvereinbar ist, und weil die Schule gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weltanschaulich neutral sein muss.
  7. Schließlich kann dieser KMK-Beschluss nicht einfach unkritisch als Rechtsgrundlage angesehen werden, weil er mit keinem Wort die aus diesem neuen Unterricht folgenden Konflikte mit der traditionellen christlichen Moral berücksichtigt, die ja als Bestandteil der Religion durch GG Art. 4 geschützt ist.


B) Was den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dez. 1977 betrifft,

  1. Der zu erwartende heutige Sexualunterricht erfüllt nicht die genannten Beschränkungen, die das BVerfG in jenem Beschlusse vorgeschrieben hatte.
  2. Außerdem verletzt die schulische Sexualerziehung das Indoktrinationsverbot des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung von 1977.
  3. Der heutzutage praktizierte staatliche Sexualunterricht indokriniert jedoch noch viel intensiver als bloß durch seine Lehre, „dass es im Bereich Sexualität keine jederzeit gültigen Sexualnormen geben kann“. Er indoktriniert die Kinder zum permissiven außerehelichen Lustsex.
  4. Auch die anderen Bedingungen des Bundesverfassungsgerichts von 1977 werden erfahrungsgemäß nicht eingehalten

C) Andere Aussagen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zur Glaubensfreiheit und zur Gewissensfreiheit.


2. Teil: Politische und ideologische Hintergründe der staatlichen „Sexualerziehung“. Warum dem Staat so viel daran liegt, sie ausnahmslos allen Kindern aufzuzwingen

  1. I. Bevölkerungsdrosselung durch die Großkapitalisten
  2. II.. Feminismus und Gendermainstreamprogramm
  3. III. Homosexualisierung
  4. IV. Neomarxistische Kultur- und Gesellschaftsrevolution




3. Teil: Ergebnis



1. Teil: Prüfung der angegebenen rechtlichen Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die heute praktizierte staatliche Sexualerziehung (SE) in den Schulen war zunächst der Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister vom 3.10.1968 „Empfehlungen zur Sexualerziehung in den Schulen“. (Sammlung der Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Bd. 1 Beschluß Nr. 659; im folgenden abgekürzt: KMK-Empfehlungen)

Die dort vorgebrachte Begründung lautet im Wesentlichen: Sexualität sei ein Bestandteil menschlichen Verhaltens und bedürfe einer Erziehung „zu verantwortlichem geschlechtlichem Verhalten“. Dazu gehöre insbesondere die „Verhinderung unerwünschter Schwangerschaften“. Daher sei die Schule „auf Grund ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages verpflichtet, bei dieser Aufgabe mitzuwirken.“ Sie müsse fächerübergreifend durchgeführt werden, weil Sexualität ein Teil der Gesamtpersönlichkeit sei und mehr als ein bloß biologischer Vorgang. Insbesondere sollen dadurch unerwünschte Schwangerschaften bei Schülerinnen vermieden werden.

Nachdem infolgedessen in den Bundesländern mit der Sexualerziehung begonnen wurde, beschwerten sich viele Eltern dagegen und einige erhoben Klage. Schließlich kam es am 8. Dez. 1977 im Bundesverfassungsgericht durch eine Vorlage des Streites an das Bundesverfassungsgericht zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (siehe BVerfGE 47, 47ff.; NJW 1978, S. 807). Dieses sagte aus, dass Sexualerziehung in erster Linie den Eltern zustehe - als Teil des natürlichen Erziehungsrechtes der Eltern. Jedoch dürfe auch die Schule Sexualerziehung durchführen aufgrund des Erziehungsauftrages der Schule, jedoch nur aufgrund einer noch zu schaffenden gesetzlichen Grundlage. Doch auch dann müsse sie bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Sie dürfe den Eltern nicht vorgreifen.
  • Die Eltern müssten rechtzeitig darüber informiert werden, wann dieser Unterricht stattfindet
  • und informiert werden über Ziele, Inhalte und Methoden dieses Unterrichts.
  • Der Unterricht müsse mit den Eltern abgestimmt werden
  • und müsse auf ihre religiösen Einstellungen Rücksicht nehmen.
  • Der Unterricht müsse sich beschränken auf wertfreie aufklärende Information über sexuelle Anatomie und Funktion.
  • Eine wertende Indoktrination über Sexualverhalten sei nicht zulässig.
  • Schließlich müsse berücksichtigt werden der individuelle körperliche und seelische Reifegrad jedes Kindes
  • Dieser Beschluss bezog sich auf Sexualerziehung im Pubertätsalter.

Berichten zufolge hatte dieser Beschluss zunächst einen Rückgang der SE zur Folge. Doch nach und nach fügten die Länder in ihre Schulgesetze einen Sexualerziehungsparagraphen ein, mehr oder weniger im Sinne der Vorschriften des Bundesverfassungsgerichts. Danach und infolge des Drängens politisch aktiver Feministinnen wurde der Unterricht intensiviert (siehe Wikipedia unter Sexualpädagogik). Ein besonderer Schub fand unmerklich in den letzten Jahren statt, indem Sexualerziehung nun bereits in der Grundschule, ja sogar schon in den Kindergärten durchgeführt wird. Außerdem wurde die SE stark wertend. Sie wurde eine Erziehung zu unmoralischem, permissivem Lustsex, verbunden mit Erziehung zu strikter Empfängnis- und Geburtenverhinderung. Außerdem wird nun schon den Kindern gleichgeschlechtliche Sexualbefriedigung als gleichwertig beigebracht, einschließlich Analverkehr! So heißt es z. B. auf der von der BZgA herausgegebenen CD „Loveline“: „Auf Analverkehr Lust zu haben, ist völlig normal, auch für Heterosexuelle.“ Die wichtigsten Impulse sowie Unterrichtsmaterialien stammen von der auf Geburtenverhinderung spezialisierten familienfeindlichen Organisation „PRO FAMILIA“, von der Behörde "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" (BZgA) und von mit diesen vernetzten sexualpädagogischen Instituten.

Der Unterricht wurde immer schamloser. So werden heutzutage schon Kinder der Grundschule mitunter durch Vorführung eines Pornofilms über den Geschlechtsakt „aufgeklärt“ und schockiert. Das Schamgefühl wird systematisch ignoriert, verletzt und zerstört. In gemischter Klasse müssen Jungen und Mädchen praktische Kondom-Übungen machen. In Gegenwart der Jungen wird den Mädchen beigebracht, wie die Intimpflege zu geschehen hat. Es wird auf vielerlei Weise den kleinen Kindern beigebracht, wie lustvoll der Sex sei. Es wird gesagt, dass es keine sexuellen Normen gebe, außer dass der andere Sexualpartner zustimmen müsse. Ansonsten sei alles erlaubt.


Kritik derselben

A) Was den KMK-Beschluss betrifft, so ist hier einzuwenden:
1. Es fehlt an einer klaren Zweckbestimmung und an geforderter Wissenschaftlichkeit und methodischer Durchdachtheit. In dem Beschluss wurde gefordert: „Sexualerziehung in der Schule muß wissenschaftlich fundiert und methodisch durchdacht sein.“ Es liegen jedoch keine wissenschaftlichen Grundlagen vor, die diesen Unterricht rechtfertigen könnten. Insbesondere ist keine empirisch wissenschaftliche Untersuchung bekannt geworden, die zeigt, dass die Zahl der unerwünschten Schwangerschaften, insbesondere der minderjährigen Mädchen, infolge der SE zurückgegangen sei. Die im ersten Satz aufgestellte Zielsetzung: „Erziehung zu verantwortlichem geschlechtlichen Verhalten“ ist keine klare Zweckbestimmung, denn erstens lässt sie offen, vor wem der junge Mensch bezüglich seines Sexualverhaltens verantwortlich sein soll, zweitens an welchen Normen er sich orientieren soll, um „verantwortlich“ zu handeln. Jeder kann sich etwas anderes darunter vorstellen, worin „verantwortliches geschlechtliches Verhalten“ liege, je nach seiner Religion oder Weltanschauung. Die Forderung nach wissenschaftlich bestimmter Sexualerziehung kann folglich nicht ernst gemeint sein, denn über unklare Zweckbestimmungen kann nicht geforscht werden. Wenn aber schon das Ziel unbestimmt ist, fehlt es natürlich auch an einer Methode.

Und ohne klare Bestimmung, worin verantwortliches geschlechtliches Verhalten besteht, ist eine zielgerichtete, den Kindern die rechte Orientierung gebende Sexualerziehung unmöglich. Dies hat zur Folge, dass der Willkür gemäß der persönlichen und politischen Einstellung des Lehrpersonals Tür und Tor geöffnet sind. Ein Beispiel: Da die SE fächerübergreifend sein soll, kam einem Mathematiklehrer der Einfall, seinen Schülern plötzlich eine Einführung in das Masturbieren zu geben und ihnen diesbezüglich seine Wertvorstellung als gültige Norm beizubringen, dass dies eine harmlose und bequeme Methode der Lustgewinnung und der Entspannung sei, um danach wieder besser Mathe lernen zu können.

Auch im weiteren Verlauf des Beschlusstextes werden diese Fragen nicht geklärt, außer dass gesagt wird: „Die Schule muß aber bemüht sein, zu verhindern, dass junge Menschen während oder nach ihrer Schulzeit in ihrem geschlechtlichen Verhalten aus bloßer Unwissenheit falsche Wege gehen.“ Hierbei denkt man wohl zu aller erst an aus Unkenntnis über den Zeugungsvorgang entstandene Schwangerschaften, insbesondere bei unreifen Mädchen, sowie an Geschlechtskrankheiten.




Tatsächlich hat die Zahl unerwünschter Schwangerschaften seit der Einführung dieses Unterrichts stark zugenommen, und sie nimmt weiter zu, seitdem schon in der Grundschule sexuelle Totalaufklärung und Anregung zum Ausprobieren erfolgt. So schrieb die FAZ am 8.6.2005, S. 2: „Sexualisierung fördert Abtreibungen Minderjähriger: ’Enttabuisierung’ und Sexualkundeunterricht verhindern nicht, wie als Rechtfertigung immer behauptet wurde, Abtreibungen, sondern senken vor allem das ‚Einstiegsalter’ für Sexualbeziehungen.“ Es folgen statistische Angaben, die dies belegen. Dasselbe gilt für Geschlechtskrankheiten. Ihre Eindämmung durch die Erziehung zur Verwendung von Präservativen wurde mehr als zunichte durch die Vervielfältigung wechselnder vorehelicher, ehebrecherischer und sodomitisch-homosexueller Sexualkontakte (Analverkehr), die infolge der Verfemung der traditionellen, vorehelichen Geschlechtsverkehr verwerfenden Sexualmoral, und durch die Verherrlichung der reinen Geschlechtslust stattgefunden hat und stattfindet – trotz ständiger Propagierung von Kondomschutz, der selbst bei richtigem Gebrauch kein sicherer Schutz ist vor unbeabsichtigten Folgen des Geschlechtsverkehrs.


Außer diesem Herren gibt es auch noch das (zufällig "jüdische") Danni aus dem Kinderladen dessen "grüner" Busenfreund J.Fischer für die Finanzheuschrecke SOROS, den Drathzieher hinter allen möglichen Kriegen und bunten Revolutionen bei denen auch Uranmonition verschossen wird, arbeitet.

Gepriesen seist Du, Gott, der das Verbotene erlaubt!


2. Der von der KMK eingeführte schulöffentliche Sexualunterricht enthält nicht nur keine klare Zielsetzung, sondern er ist widersprüchlich, ja schizophren: Einerseits wird den Kindern beigebracht, sie sollten Schwangerschaften verhindern, andererseits werden sie frühzeitig zum Sexualverkehr angeregt, wodurch es gerade häufig zu Schwangerschaften kommt, und zwar viel häufiger als vor Einführung der schulischen Sexualaufklärung, trotz Aufklärung über Verhütungsmittel. Auch die Aidsinfektionen nehmen zu, trotz schamlos aufdringlicher Werbung für Kondome, sogar auf öffentlichen Plakatflächen. Dies ist nicht verwunderlich, wenn gleichzeitig die Kinder in den Schulen dazu erzogen werden, den Homosex toll zu finden. Man stelle sich vor, ein Wirtschaftsunternehmen auf dem freien Markt will seine Produktion erhöhen, wendet aber eine Methode an, durch die die Produktionsmenge verringert wird. Es könnte nicht lange bestehen. Aber im konkurrenzlosen staatlichen Bildungsmonopolbetrieb Schule wird etwas vergleichbares praktiziert und zwar schon seit über 30 Jahren! Der staatliche Sexualunterricht hat also paradoxerweise und widersinnigerweise bezüglich seiner Zielsetzung „Verhütung unerwünschter Schwangerschaften“ und „Verhütung“ von Geschlechtskrankheiten eine zielwidrige Wirkung. Dies weist darauf hin, dass es den Verfechtern der schulischen Zwangs-Sexualerziehung in Wahrheit nicht um Verhütung unerwünschter Schwangerschaften und um Verhütung von Geschlechtskrankheiten geht, sondern vorrangig um eine Sexualisierung der Kinder und darum, ihre Bereitschaft und Fähigkeit eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen zu untergraben. Dies werde ich beweisen unten im zweiten Teil „Politische Hintergründe der staatlichen Sexualerziehung“.

3. Das Grundgesetz kennt keinen eigenständigen Erziehungsauftrag des Staates. Die zweite, allgemeinste Begründung, die gegeben wird („Die Schule ist auf Grund ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages verpflichtet, bei dieser Aufgabe mitzuwirken“), ist noch unklarer. Zunächst wird einfach unterstellt, der Staat habe, weil er laut Grundgesetz Art. 7 die Aufsicht über das gesamte Schulwesen hat, einen Erziehungsauftrag. Unterrichten und erziehen ist jedoch keineswegs dasselbe. Im Grundgesetz ist dreimal von Erziehung die Rede (in Art. 6 und in Art. 7), aber jedes Mal in Bezug auf die Eltern, während dem Staat lediglich ein Aufsichtsrecht „über das gesamte Schulwesen“ (Art. 7) eingeräumt wird. Die Schule ist keine Erziehungsanstalt, sondern eine Unterrichtsanstalt. In Bezug auf die Pflege- und Erziehungstätigkeit ist dem Staat gemäß Grundgesetz Art. 6 ein Wachen eingeräumt (sog. Wächteramt). Aufsicht führen und über etwas wachen ist nicht dasselbe wie ausüben, auch wenn im Bereich der Bildung der Staat infolge der Ideologie des Sozialismus nach dem 1. Weltkrieg den Schulunterricht völlig an sich gerissen hat, indem auch Privatschulen gänzlich dem vom Staat vorgeschriebenen Lehrplan unterworfen sind und verpflichtet sind, ausschließlich vom Staat ausgebildete Lehrer einzustellen. Zum Vergleich: Die Aufsicht des Staates über das Gaststättenwesen heißt nicht, dass der Staat zum Gaststättenbetreiber wird. Aufsicht und Wächteramt kann nur bedeuten, dass der Staat Rahmenbedingungen setzen darf – die jedoch die natürlichen Grundrechte nicht einschränken dürfen – und über ihre Einhaltung wacht.


Hier stellt sich die Frage, wer dem Staat einen „Erziehungsauftrag“ gegeben hat.

Die mit dem natürlichen Erziehungsrecht ausgestatteten Eltern jedenfalls nicht. Sie wurden nicht gefragt. Eine historische Betrachtung der hinter dem staatlichen Schulwesen stehenden Politik wirft Licht auf diese Frage:
Nachdem die Kirche, die im Abendland durch ihre Klöster den Anfang mit der Bildung der Jugend gemacht hatte, von weltlichen politischen Kräften zurückgedrängt worden ist, beanspruchten diese die Bildung der Kinder. Zunächst die „aufgeklärten“ Fürsten.

Die Kommunisten forderten auch die Erziehung der Kinder. So heißt es im Manifests der Kommunistischen Partei von 1848 von Karl Marx und Friedrich Engels: „Aufhebung der Familie!“...„an die Stelle der häuslichen Erziehung die gesellschaftliche“ und: „Öffentliche ... Erziehung aller Kinder“ (Ausgabe Dietz-Verlag Berlin (Ost) 1970, S. 63 – 67). Nach dem Ersten Weltkrieg setzten die Kommunisten und Sozialisten im Deutschen Reichstag die allgemeine Schulpflicht durch. Ausnahmen wurden jedoch auch danach noch gestattet. Erst Adolf Hitler führte im Jahr 1938 durch das Reichsschulpflichtgesetz den Schulzwang ein.

Nach dem Zweiten Weltkrieg übernahmen die Länder dieses Gesetz in ihre Landesschulgesetze. Das Grundgesetz kennt keine Schulpflicht. Bis ca. 1970 wurde in den Schulen unterrichtet, nicht erzogen. Erziehung war Aufgabe der Eltern.

Doch nachdem die Sozialisten 1969 unter Willy Brandts Führung an die Macht kamen und kräftige Unterstützung hatten von den marxistischen 1968er Studentenrebellen, und diese wiederum von den Dozenten der marxistischen Frankfurter Schule der Soziologie (Horkheimer, Marcuse, Adorno, von Friedeburg, Habermas), beanspruchten sie auch die Erziehung der Kinder, und zwar aller Kinder, um mittels sozialistischer Indoktrination der Kinder ein sozialistisches Bewusstsein zu schaffen und dadurch den Sozialismus ohne Blutvergießen zur Herrschaft zu bringen.

Ganz ohne Blutvergießen geht es allerdings auch nach dieser Methode nicht ab, denn es werden in Deutschland Jahr für Jahr ungefähr 300.000 unerwünschte Schwangerschaften abgebrochen und zugleich die im Mutterleib sich entwickelnden Kinder grausam durchstochen und in Stücke gerissen – trotz unausweichlicher Sexualaufklärung und trotz penetranter Erziehung und Propaganda zur Verwendung künstlicher Empfängnisverhütungsmittel – ein Vielfaches als in der Zeit, da vorehelicher Geschlechtsverkehr noch in Verruf stand. Auch von nichtmarxistischen Sozialwissenschaftlern bekamen die Ideologen der Neuen Linken hierbei Unterstützung. So heißt es im Zweiter Familienbericht von 1975: „Erziehung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe überträgt unsere Gesellschaft (d.h. der Staat) Familien und außerfamilialen pädagogischen Einrichtungen.“ Das Kind wird gemäß dieser soziologischen Ideologie nicht mehr als ein Produkt der Eltern angesehen und anerkannt, sondern als ein Produkt der Gesellschaft. Daraus wird geschlossen, dass „die Gesellschaft“ das Recht habe, die Kinder zu erziehen. Der sozialistisch gewordene Staat seinerseits beansprucht für „die Gesellschaft“ zu handeln. Die Familie wurde in diesem Bericht als zur Erziehung nicht mehr kompetent beurteilt.

Es handelt es sich also in Wahrheit um eine rein politisch-weltanschauliche Anmaßung eines Rechtes auf Erziehung durch den Staat. Im Grundgesetz ist kein originäres Erziehungsrecht des Staates begründet, da dort klar gesagt ist, dass Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern und die „zuvörderst“ ihnen zustehende Pflicht ist (Art. 6) und nirgends dem Staat ein Erziehungsrecht zugesprochen ist. Der Staat darf aufgrund seines Wächteramtes danach nur dann erzieherisch tätig werden, wenn die Eltern aus irgend einem Grunde als Erzieher ihrer Kinder ausfallen, etwa durch Tod oder schwere Krankheit, oder wo sie offensichtlich nicht erziehungsfähig sind, d. h subsidiär, durch von ihm geleitete oder beaufsichtigte Kinderheime - sonst nicht.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil BVerfGE 34, 165/183 vom 6.12.1972 die neue Doktrin vom eigenständigen Erziehungsauftrag des Staates und dass dieser dem der Eltern „gleichgeordnet“ sei, ausgegeben und damit den neuen Erziehungsanspruch der kurz zuvor an die Macht gekommenen Sozialisten als grundgesetzkonform erklärt. Aus diesem „gleichgeordnet“ haben die Schulbehörden und Jugendämter gegenüber den Eltern ein „übergeordnet“ gemacht und auch diesbezüglich Unterstützung der Gerichte erhalten. Die Ableitung des „staatlichen Erziehungsauftrags“ aus dem Aufsichtsrecht über das Schulwesen ist jedoch unlogisch und nicht zulässig, da gemäß Art. 6 Abs. 2 die Eltern das Erziehungsrecht „zuvörderst“, d. h. an vorderster, an erster Stelle haben. Diese Doktrin ist daher grundgesetzwidrig, nicht nur weil sie keine Begründung im Grundgesetz hat, sondern weil sie dem Wortlaut des Grundgesetzes offensichtlich widerspricht. Da die Richter des Bundesverfassungsgericht von den im Bundestag und in den Ländern herrschenden Parteien gewählt werden und erfahrungsgemäß im Sinne einer linken Politik zu entscheiden pflegen, ist es zwar verständlich, dass sie dem entsprechend urteilen, aber grundgesetzgemäß ist es nicht.

Nur Siegermächte und totalitäre Staaten bemächtigen sich der Kinder ihrer Untertanen, um sie für ihre Zwecke zu erziehen und zu benutzen. Ein freiheitlicher Rechtsstaat achtet die Freiheitsrechte seiner Untertanen.

Die totalitären Staaten Stalins, Ulbrichts, Honeckers und Hitlers haben nicht so sehr in die Freiheitsrechte der Kinder eingegriffen, wie der heutige BRD-Staat, denn diese ließen wenigstens noch die Sexualität der Kinder in Ruhe. Angesichts der absoluten Herrschaft, die der heutige BRD-Staat mittels Schulverwaltung, Jugendämtern, Familiengerichten, Schulen und geschlossenen Heimen und zwangsweiser Kinderpsychiatrisierung ausübt, muss man leider von einer einzigartigen sozialistischen Diktatur des Staates über die Kinder sprechen.

Prof. Dr. Thomas Schirrmacher schrieb in seinem Buch „Bildungspflicht statt Schulzwang“ (Nürnberg und Bonn, 2005, S. 40): „Deutschland ist europaweit und - eben von einigen Diktaturen abgesehen - weltweit eine Ausnahmeerscheinung mit seinem absoluten und strafbewehrten Verbot jeglichen Hausunterrichts“.
Diese Diktatur wird auf die Spitze getrieben, wenn sogar für Unterrichtsinhalte, die offensichtlich gegen den Glauben und das Gewissen der Gläubigen verstoßen, keine Freistellung gewährleistet wird.



Angesichts der unbestimmten und widersprüchlichen Zielsetzung und Praxis (einerseits angeblich Förderung der Familie und Verhinderung unbeabsichtigter Schwangerschaften und Geschlechtskrankheiten, andererseits Stimulierung zu ungebundenen Sexualkontakten, wodurch die Bildung dauerhafter Ehen und Familiengründung erschwert und Schwängerungen und Geschlechtskrankheiten vermehrt werden) fehlt es also an einer rationalen und rechtlichen Begründung dafür, warum alle Kinder ausnahmslos gezwungen werden sollen, diesen Unterricht passiv und aktiv mitzumachen.

4. Das natürliche Erziehungsrecht der Eltern wird unterlaufen und beseitigt. Das ohne klare Begründung den Politikern beanspruchte Recht zur Sexualerziehung aller Kinder steht von vornherein in Konkurrenz zum natürlichen Recht der Eltern, ihre Kinder bezüglich Sexualität gemäß ihrer Sexualmoral bzw. Sexualeinstellung zu erziehen. Fragen der Sexualität gehören zum Kernbereich der Familie, denn sie ist die Grundlage der Fortpflanzung. Der Staat kann offensichtlich keine neuen Menschen hervorbringen. Obwohl die KMK gleich zu Beginn ihrer Empfehlungen festgestellt hat: „Sexualerziehung ist in erster Linie Aufgabe der Eltern“, hat sie dazu im Widerspruch die Herrschaft über diesen heiklen Intimbereich völlig an sich gerissen. Denn wenn der Staat schon bei den kleinen Kindern schamverletzende und moralisch ungebundene sexuelle Totalaufklärung betreibt, ist es den Eltern und in diesem Falle den Klägern nicht mehr möglich, Sexualerziehung gemäß ihrer Überzeugung in einem reiferen Alter durchzuführen. Sie ist also von Anfang an ein mutwilliger Eingriff in ein zentrales Erziehungsgebiet der Eltern und verletzt daher gegenüber Eltern mit anderen Überzeugungen über verantwortlichem geschlechtlichem Verhalten die Grundrechte der Art. 6 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 GG.

Es muss daher festgestellt werden, dass bezüglich der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erzwungenen staatlichen Sexualerziehung nicht dieser KMK-Beschluss maßgebend sein darf, sondern Art. 6 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes sowie Art. 4 Abs. 1, denn der KMK-Beschluss verletzt das Grundgesetz.


5. Was nun die Zielsetzung „Verhinderung unerwünschter Schwangerschaften“ (und Verhinderung geschlechtlicher Infektionen) betrifft, so ist private christliche Sexualerziehung durch die Eltern mit den moralischen Geboten der Wahrung der Schamhaftigkeit und der sexuellen Enthaltsamkeit bis zur Ehe wesentlich effektiver als die auf frühe Totalaufklärung, sexuelle Stimulierung und künstliche Empfängnisverhinderungsmethoden setzende staatliche Sexualerziehung. In der Glaubensgemeinschaft der Evangeliums-Christen-Baptisten sind voreheliche und Jungmädchenschwangerschaften kein Problem.


Es besteht daher kein nachvollziehbarer Grund, ihre Kinder zu diesem Unterricht zu zwingen.
Das immer wieder angeführte Argument, die Kinder müssten vorsorglich über sexuelle Dinge und über künstliche Empfängnisverhinderung aufgeklärt werden, damit keine unerwünschte Schwangerschaften entstehen, da sie sich ja auch von dem Glauben ihrer Eltern emanzipieren könnten, was der Staat ja auch wünscht und fördert, ist dennoch ein Scheinargument, denn es kann allein schon aufgrund des bisher Gesagten nicht überzeugen, da frühzeitige Totalaufklärung und Sexualisierung erfahrungsgemäß die Zahl der Frühschwangerschaften nicht senkt, sondern erhöht.

6. Was aber die unausgesprochene, aber doch in der SE-Praxis ständig praktizierte Erziehung zu lustvollem außerehelichem Geschlechtsverkehr als Zweck an sich betrifft, so ist dies eine Wertsetzung der Weltanschauung des Materialismus und Hedonismus, die christlichen Kindern nicht zugemutet werden darf, weil sie offensichtlich mit der christlichen Sexual- und Ehemoral und mit ihrem Gewissen unvereinbar ist, und weil die Schule gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weltanschaulich neutral sein muss.

7. Schließlich kann dieser KMK-Beschluss nicht einfach unkritisch als Rechtsgrundlage angesehen werden, weil er mit keinem Wort die aus diesem neuen Unterricht folgenden Konflikte mit der traditionellen christlichen Moral berücksichtigt, die ja als Bestandteil der Religion durch GG Art. 4 geschützt ist.
Der KMK-Beschluss über die fächerübergreifende unausweichliche Sexualerziehung sämtlicher Kinder ist aus diesen Gründen in seinem Wesen ein totalitär Eingriff in den Kernbereich der Familie. Er verletzt die Grundrechte der damit nicht einverstandenen Eltern und Kinder ist in ihrem Wesensgehalt. Dies ist nach dem Wortlaut des Art. 19 Abs. 2 GG in keinem Falle zulässig.

Die unklare und widersprüchliche Zielsetzung der SE gemäß KMK-Beschluss weist darauf hin, dass unausgesprochene andere konkrete Ziele hiermit verfolgt werden, die die Schulpolitiker deshalb nicht offen mitgeteilt haben und bis heute nicht mitteilen, weil sie vom Volk nicht akzeptiert werden. Darüber mehr weiter unten im zweiten Teil „Politische Hintergründe der staatlichen Sexualerziehung - warum dem Staat so viel daran liegt, sie ausnahmslos allen Kindern aufzuzwingen.“



B) Was den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dez. 1977 betrifft,
(siehe BVerfGE 47, 47ff.; NJW 1978, S. 807)


1. so hat dieses den Satz, dass Sexualerziehung in erster Linie Aufgabe der Eltern sei, übernommen und dahingehend konkretisiert, dass die Schule der Sexualerziehung der Eltern nicht vorgreifen dürfe. Es ging damals davon aus, dass dies nicht geschehe, da der schulische Sexualunterricht in den oberen Klassen der Hauptschule an „Jugendlichen“, zu Beginn der Pubertät stattfinde. Inzwischen wird jedoch sexuelle Totalaufklärung (und Animierung zu sexuellem Ausprobieren!) schon in der Grundschule, ja schon im Kindergarten durchgeführt, wie aus den Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu ersehen ist. Dadurch wird aber den Klage führenden Eltern vorgegriffen, da sie auf keinen Fall wollen, dass ihre Kinder vor der Pubertät eine sexuelle Totalaufklärung erhalten, und auch dann nicht öffentlich in gemischter Klasse von fremden Lehrpersonen.

Aus diesem Grund erfüllt der zu erwartende heutige Sexualunterricht nicht die genannten Beschränkungen, die das BVerfG in jenem Beschlusse vorgeschrieben hatte. Er verstößt als obligatorischer Unterricht in Bezug auf die Einstellung der Kläger wie schon gesagt gegen Art. 6 Abs. 2 und gegen Art 4 GG. Aus diesen Gründen würden die Grundrechte aus Art. 4 und 6 verletzt, wenn die Kläger gezwungen werden würden, ihre Kinder in die Staatsschule zu schicken.

2. Außerdem verletzt die schulische Sexualerziehung das Indoktrinationsverbot des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung von 1977. In Verlautbarungen der Länder zur Sexualerziehung wird gesagt, dass es im Bereich der Sexualität keine jederzeit gültigen Maßstäbe geben kann, dass jede und jeder immer wieder neu Verantwortung für seine Einstellungen und Handlungen zu übernehmen hat, die sich kritisch an geltenden Normen ausrichten müssen. Das heißt, die geltenden Normen sollen zwar zur Kenntnis genommen werden, aber letztlich darf jeder selbst entscheiden, ob er sich an sie hält oder nicht. Das ist die Doktrin des moralischen Relativismus und Liberalismus. Sie ist Bestandteil der Weltanschauung des Atheismus und Nihilismus, folglich nicht weltanschaulich neutral.

Indoktrination bezeichnet gemäß Brockhaus-Enzyklopädie-CD 2005 „alle Formen der psychischen Beeinflussung, um das Denken und Handeln von einzelnen Personen oder von Gruppen zu bestimmen. Zweck der Indoktrination ist meist die Durchsetzung einer spezifischen Ideologie und die (weit gehende) Ausschaltung freier Meinungsbildung.“ In der Schule findet eine verschärfte Indoktrination statt, indem dort zur psychischen Beeinflussung Zwang und Nötigung hinzukommen, nämlich durch den Schulzwang und durch die Drohung, schlechte Noten zu bekommen, wenn die aktive Mitarbeit verweigert wird und wenn eine gegenteilige Meinung vertreten wird als die von der Lehrerin vertretene. Hierüber liegen der Glaubensgemeinschaft, der die Kläger angehören, viele Erfahrungen vor. Die Kinder der Kläger müssen also in der SE lernen, was im offensichtlichen Widerspruch zu ihrem Glauben steht – noch dazu in einem so jungen Alter, in dem ihnen die Kenntnis und Fähigkeit fehlt, sich gegen diese antichristliche Lehre zu verteidigen. Hier wird also von der Staatsschule ein Abhängigkeitsverhältnis missbräuchlich ausgenutzt und das Bemühen der Eltern unterlaufen, ihre Kinder gemäß ihrer christlichen Moral zu erziehen, wonach es sehr wohl jederzeit gültige Maßstäbe bezüglich Sexualität gibt. Gemäß Art. 4 und 1 Grundgesetz ist dieser Glaube geschützt, auch und gerade gegenüber denjenigen Trägern staatlicher Gewalt, die diesbezüglich anderer Meinung sind.

3. Der heutzutage praktizierte staatliche Sexualunterricht indokriniert jedoch noch viel intensiver als bloß durch seine Lehre, „dass es im Bereich Sexualität keine jederzeit gültigen Sexualnormen geben kann“. Er lehrt insbesondere, dass im Bereich der Sexualität alles erlaubt sei, wenn die Sexualpartner miteinander übereinstimmen, solange sie durch künstliche Mittel Ansteckung durch Geschlechtskrankheit und Schwangerschaft verhindern, auch homosexueller Verkehr, Masturbation und Quälsex. Und er bringt den Kindern bei, dass der Mensch sich seiner Nacktheit und sexuellen Gelüste nicht zu schämen brauche und sie grundsätzlich nicht zu zügeln brauche. Beweis: Die sexualkundlichen Materialien der "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" und andere Materialen zur Sexualerziehung. Er zwingt die Kinder nicht nur, sich Pornomaterialien anzuschauen, sondern auch Aufsätze über solche Materialien zu schreiben und Kondomübungen zu machen. Er indoktriniert die Kinder zum permissiven Lustsex.

4. Vielen Erfahrungen zufolge (und diesbezüglich haben die betroffenen Eltern gewiss mehr Erfahrungen als die Schulräte, als die Beamten der Ordnungsbehörde und als die Richter) werden auch die anderen Bedingungen des Bundesverfassungsgerichts von 1977 nicht eingehalten: Die Eltern werden nicht rechtzeitig oder gar nicht zuvor informiert, oder sie werden nicht ausreichend informiert, indem die Lehrerin bewusst verharmlost, was sie dann tatsächlich den Kindern beibringen will, damit die Eltern nicht protestieren. Der Unterricht wird häufig nicht mit den Eltern abgestimmt, er ist nicht bloß wertfreie Information;, der individuelle körperliche und seelische Reifegrad jedes einzelnen Kindes wird nicht berücksichtigt, was ja auch bei gutem Willen eine Überforderung der Lehrkraft wäre, da sie die einzelnen Kinder diesbezüglich gar nicht ausreichend kennt;, und Schließlich wird auf die religiösen Einstellungen derjenigen Eltern, die auf Wahrung der Schamhaftigkeit und vorehelichen geschlechtlichen Enthaltsamkeit (Keuschheit) Wert legen, gerade nicht Rücksicht genommen, sondern ihre Kinder werden zu einem Unterricht, den ihre Religion verbietet, gezwungen und mit diesem Unterricht überrumpelt, verstört und schockiert.

Daraus folgt: Der zwanghafte staatliche Sexualunterricht ist trotz gegenteiliger Äußerungen durch Gerichte mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, weil er offensichtlich die Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Rechte der Eltern und Kinder aus Art. 4 und 6 GG, verletzt, wobei die Kinder ein Recht haben, dass der Staat ihr besonderes Vertrauens- und Liebesverhältnis zu ihren Eltern respektiert und nicht durch List oder Gewalt versucht, sie ihren Eltern zu entziehen, umzuerziehen und ihnen zu entfremden.

C) Andere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Zur Glaubensfreiheit bezüglich der Schulbetriebe hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Kreuzurteil deutliche Worte geäußert und als rechtsverbindlich vorgeschrieben:

„Art. 4 Abs. I GG schützt die Glaubensfreiheit. Die Entscheidung für oder gegen einen Glauben ist danach Sache des Einzelnen, nicht des Staates. Der Staat darf ihm einen Glauben oder eine Religion weder vorschreiben noch verbieten. Zur Glaubensfreiheit gehört aber nicht nur die Freiheit, einen Glauben zu haben, sondern auch die Freiheit, nach den eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu handeln. Insbesondere gewährleistet die Glaubensfreiheit die Teilnahme an kultischen Handlungen, die ein Glaube vorschreibt oder in denen er seinen Ausdruck findet. Dem entspricht die Freiheit, kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzubleiben ... Dem trägt auch Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 4 WRV dadurch Rechnung, dass er ausdrücklich verbietet, jemanden zur Teilnahme an religiösen Übungen zu zwingen. Dem entspricht das Recht, die Kinder von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch oder schädlich erscheinen.“ (BVerfGE 93, 1/17).

Daraus folgt denknotwendig: „Dem entspricht das Recht der Baptisten, ihre Kinder von dem antichristlichen Sexunterricht fernzuhalten, weil er ihnen falsch und schädlich erscheint.“

Zur Gewissensfreiheit hat sich das BVerfG ebenso deutlich geäußert: „Das GG sieht die freie menschliche Persönlichkeit und ihre Würde als höchsten Rechtswert an. So hat es folgerichtig in Art. 4 Abs. 1 die Freiheit des Gewissens und seiner Entscheidungen, in denen sich die autonome sittliche Persönlichkeit unmittelbar ausspricht, als ‚unverletzlich’ anerkannt. ... Die von der Verfassung gewährleistete Gewissensfreiheit umfasst nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln.“ (BVerfGE 78, 395).

Daraus folgt denknotwendig: Die Kläger dürfen von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet werden, ihre Kinder in den staatlichen Sexunterricht zu schicken, weil sie dann genötigt wären, gegen ein Gebot ihres Gewissens zu handeln. Dies gilt umso mehr, als Soldaten gestattet wird aus Gewissensgründen nicht nur dem Wehrpflichtgesetz nicht Folge leisten zu müssen, sondern sogar einzelne Befehle innerhalb des Soldatendienstes zu verweigern. Das Bundeserwaltungsgericht hatte sogar die Befehlsverweigerung eines Kriegsdienst leistenden Soldaten, der einen Befehl im Zusammenhang mit dem am 20.03.2003 begonnenen Irak-Krieg verweigerte, gebilligt. Zitate aus der Begründung des Urteils vom 21.06.2005 (Az: BVerwG 2 WD 12.04): „Unverbindlich ist ein militärischer Befehl für einen Untergebenen ferner, wenn diesem die Ausführung nach Abwägung aller maßgeblichen Umstände nicht zugemutet werden kann. Ein Soldat braucht einen ihm erteilten Befehl jedenfalls dann als unzumutbar nicht befolgen, wenn er sich insoweit auf den Schutz des Grundrechts der Freiheit des Gewissens (Art 4 Abs. 1 GG) berufen kann.“ „Eine Gewissensentscheidung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG, der der Senat folgt, jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" oder "Böse" orientierte Entscheidung, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt innerlich verpflichtend erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte.“

„Für die grundrechtliche Anerkennung einer Gewissensentscheidung, deren Zustandekommen kognitive, affektive und sozio-psychische Komponenten beinhaltet, kommt es nicht darauf an, ob die Normbildung auf überwiegend rationalen oder eher gefühlsmäßigen Gründen beruht. Die "Erkenntnisse" über die in Rede stehenden ethischen Gebote können aus allen Gebieten des Lebens herrühren und so z.B. der christlichen oder einer anderen Religion, dem Humanismus oder anderen Weltanschauungen, aber auch dem geltenden Recht, in dem ethische Entscheidungen ihren Niederschlag gefunden haben, entnommen sein.“ (Hervorhebung von mir). Aufgrund dieser klaren Aussagen der höchsten Gerichte zur Glaubens- und Gewissensfreiheit – auch für Menschen der christlichen Religion – wäre es ungerechtfertigt und reine Willkür, die Glaubens- und Gewissensfreiheit der christlichen Eltern und Kinder zu verletzen durch staatlichen Druck oder Zwang zum staatlichen Sexunterricht.


Im zweiten Teil dieser gutachterlichen Stellungnahme wird gezeigt, dass hinter dem staatlichen Sexualerziehungszwang handfeste politische und ideologische Mächte und ihre Interessen stehen: habgierige Großkapitalisten, herrschsüchtige Feministinnen, homosexuelle Intellektuelle und Unterhaltungskünstler sowie Freudianer und Marxisten stehen in konzertierter Aktion hinter dem staatlichen Sexualisierungszwang durch die SE. Die Gründe werden dort genannt. Alle wollen gemeinsam Ehe und Familie als natürliche Liebesgemeinschaft und Ort der Zeugung, Pflege, Belehrung und Erziehung der Kinder unterdrücken, schwächen, auflösen und die Zahl der Geburten vermindern. Am Ende wird die Verletzung weiterer Grundrechte durch erzwungenen Sexualunterricht in der Schule aufgezeigt.


2. Teil: Politische und ideologische Hintergründe der staatlichen „Sexualerziehung.“ Warum dem Staat so viel daran liegt, sie ausnahmslos allen Kindern aufzuzwingen

Die staatliche „Sexualerziehung“ (SE) wurde eingeführt Ende der 1960er Jahre infolge mehrerer Initiativen, die gleichzeitig zusammenwirkten, wie von einer unsichtbaren Hand aus dem Hintergrund gesteuert. Wozu soll hier erzogen werden? Angeblich wird hier lediglich notwendiges biologisches Wissen über menschliche Fortpflanzung vermittelt, um unerwünschtes Schwangerwerden zu verhindern, und um die Kinder und Jugendlichen vor Geschlechtskrankheiten und Verführung durch Kinderschänder zu schützen. Doch tatsächlich bezweckt die staatliche SE wesentlich mehr, wie aus der Fachliteratur, den Lehrplänen, und einer kritischen Analyse der Unterrichtsmaterialien, besonders von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), einer Bundesbehörde des Familienministeriums, zu ersehen ist:

  1. Es beginnt mit dem Abbau des natürlichen Schamgefühls - obwohl sogar der führende Fachwissenschaftler auf diesem Gebiet, der Kulturhistoriker und Ethnologe Hans-Peter Duerr, festgestellt hatte: „Es gehört zum Wesen des Menschen, sich seiner Nacktheit zu schämen.“ („Nacktheit und Scham“, 1988, S. 12). Siehe unten Fußnote 15.
  2. Vorstellung und Ermunterung zu allen Arten sexueller Befriedigung in allen Varianten und Stellungen: vorehelich, außerehelich, homosexuell, und - falls kein Partner zur Hand ist, - mit sich alleine.1
  3. Erziehung zur Verwendung aller Art künstlicher Mittel zur Verhütung einer Empfängnis und zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten.
  4. Belehrung über die Möglichkeiten, wie ein unerwünschtes Kind straflos abgetrieben werden kann.
  5. Belehrung, dass Mann und Frau gleich seien und dass es hier - abgesehen von den körperlichen Geschlechtsmerkmalen - keine wesentlichen Unterschiede gebe.
  6. Belehrung, dass alle traditionellen Gebote der Sexualmoral relativ seien, nicht mehr zeitgemäß und nur von Menschen stammend, folglich unverbindlich. Tatsächlich gebe es für sexuelle Betätigung keinerlei Beschränkungen, auch kein Mindestalter. Allein gegenseitige Übereinkunft der Beteiligten sei erforderlich.

Sie soll in alle Fächer hineinverwoben sein, „fächerübergreifend“, damit ein Ausweichen nicht möglich ist. Außerdem soll Sexuelles jederzeit zum Thema gemacht werden können, vom Lehrer oder von einem einzelnen Schüler. Sexualerziehung soll schon im Kindergarten beginnen.
Doch welche weiter reichenden Ziele stehen dahinter?
I.
Der wichtigste Anstoß kam von den Geburtenkontrolleuren;, deren Hauptvorkämpfer waren Margaret Sanger in den USA und Marie Stopes in England. Beide waren Rassistinnen, Eugenikerinnen und Befürworterinnen von Massensterilisationen zugunsten des wohlhabenden angelsächsischen Establishments im Sinne von Darwins Lehre vom Kampf ums Dasein, bei dem die Tüchtigen sich durchsetzen, die Schwächeren dagegen umkommen. Sanger bezeichnete in ihrem 1922 erschienen Hauptwerk die arme Bevölkerung wörtlich als „menschlichen Abfall.“ 1948 gründeten sie in London die International Planned Parenthood Federation (IPPF). Die etwa gleichzeitig gegründete deutsche Geburtenverhinderungsorganisation „Pro familia“, ist der deutsche Ableger der IPPF.2


Das die Nazis von den gleichen Kreisen finanziert wurden wie die Kommunisten ist nicht nur durch A. Sutton erwiesen. Außerdem ist völlig klar das die Nazi-Eugenik 100% den gleichen Ursprung hat wie die heutige feministische "linke" Eugenik.


Nachdem durch Hitlers Rassenpolitik die Worte Rassenhygiene und Eugenik in Verruf gekommen sind, riefen die Bevölkerungskontrolleure eine drohende „Bevölkerungsexplosion“ aus und forderten, um sie zu verhindern, „Bevölkerungskontrolle“, „Geburtenkontrolle“ und „Familienplanung“, ohne jedoch die Zielsetzung zu ändern. In John D. Rockefeller III., dem überaus reichen und politisch höchst einflussreichen Ölmilliardär, fanden diese Frauen einen mächtigen Verbündeten. Durch den durch seine Initiative und unter seinem Vorsitz erstellten „Report of The Commission on Population Growth and the American Future“ an Präsident Nixon vom 18.7.1969 (im Internet einsehbar) wurde ein weltweites Programm zur Drosselung der Geburtenrate angestoßen, das alle Regierungen der Erde unter Androhung von Nachteilen befolgen sollen, u. a. durch frühzeitige Sexualaufklärung, Erziehung zur künstlichen Empfängnisverhütung, Zur-Verfügung-Stellung von Empfängnisverhütungsmitteln an alle Minder­jährigen und Förderung von Abtreibungen. Rockefeller gründete auch den Weltbevölkerungsrat.

Der Präsident des Weltbevölkerungsrates, Bernard Berelson, und der Vizepräsident der IPPF, Frederick S. Jaffe, forderten 1969 außerdem zum Zwecke der „Bevölkerungskontrolle“ vielfältige repressive Maßnahmen zur Verhütung von Eheschließungen und Kinderzeugung, Erwerbstätigkeit der Frauen, Verhinderung familiengerechten Wohnraums, ja sogar Kindersteuer und den Zusatz von Fruchtbarkeit hemmenden Wirkstoffen ins Trinkwasser! Außerdem sollten uneheliche Beziehungen und gleichgeschlechtliche Beziehungen, d. h. der Homosex gefördert werden, weil dort weniger bzw. gar keine Kinder entstehen3.

Schließlich forderten sie langjährige staatliche Zwangserziehung für alle Kinder, um sie in ihrem Sinne zu indoktrinieren und von Familiengründung abzuhalten. Auch die Weltgesundheitsorganisation propagiert die staatliche SE. In Europa übt die EU einen starken Druck zur Förderung der Homosexualität mittels staatlicher SE aus und fordert Bestrafung der Homosexgegner.

II.
Ein weiterer Anstoß kam von den streitbaren familienfeindlichen Feministinnen. Die Feministinnen propagierten und unterstützen die staatliche Sexualerziehung auch deshalb, um als Ehefrau nicht mehr an einen Mann gebunden zu ein oder um als ledige Frau nicht enthaltsam leben zu müssen. Vor allem aber wollten sie dadurch das Recht auf Abtreibung erhalten, indem den Kindern beigebracht wird, bei einer Abtreibung werde lediglich Schwangerschaftsgewebe der Frau entfernt. Die Feministin und Abtreibungsvorkämpferin Simone de Beauvoir,4 propagierte die durch Erfahrung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse längst widerlegte These, dass es zwischen Mann und Frau keine wesentlichen Unterschiede gebe - ausgenommen die körperlichen Geschlechtsmerkmale. Doch auch diese seien veränderbar - deshalb Akzeptierung und Förderung von Transsexuellenoperationen. Dem entsprechend werden die Mädchen in der Schule dazu erzogen, sich wie Männer zu verhalten, und die Jungen wie Frauen.5 Vielfältige Konflikte, besonders in der Ehe, sind die Folge.

III.
Ein dritter Anstoß kam von homosexuellen und pansexuellen Intellektuellen und Künstlern, die infolge der erfolgreichen Antibiotikabehandlung der Geschlechtskrankheiten und der Vermarktung der Empfängnisverhütungspille (ab 1960) die grenzenlose Geschlechtsgier verherrlichten. Auch in Film und Fernsehen (Wem gehören die Medien?) haben sie großen Einfluss, indem sie dafür sorgen, dass das Volk ständig mit Pornodarstellungen überschüttet wird. Während die Homosexuellenlobby früher ständig beteuerte, die Homosexuellen seien von Geburt an homosexuell veranlagt und könnten nicht anders, folglich sei es unzumutbar, ihnen ihre Art von Geschlechtsverkehr zu verbieten (obwohl diese Behauptung aller wissenschaftlichen Erkenntnis widerspricht), preisen sie heute den Homosex als die vorzüglichere und fortschrittlichere Art der Lustbefriedigung an, trachten möglichst viele in ihre widernatürlichen Praktiken hineinzuziehen und behaupten, jeder Mensch habe eine natürliche Veranlagung zur Homosexualität. Dementsprechend sollen die Kinder in der Schule dazu angeregt werden, homosexuelle Neigungen bei sich zu entdecken, zu schätzen und zu praktizieren. Hier ist besonders der homosexuelle Pädagogikprofessor Helmut Kentler zu nennen mit seinen zahlreichen Publikationen zur Förderung der staatlichen Sexualerziehung und seiner Forderung auch nach Freigabe der „Pädophilie“, richtig gesagt, der Freigabe der Unzucht mit Kindern. Außerdem Alfred Kinsey, der mit seinen wissenschaftlich unhaltbaren Kinsey-Reporten über das angeblich schon damals allgemein verbreitete unmoralische sexuelle Verhalten der Männer (1948) und Frauen (1953) den ersten großen Anstoß seit dem Zweiten Weltkrieg für die Sexualisierung der Bevölkerung gab. Sogar Sex mit Tieren – so lange man das Tier nicht verletze – brachten diese Homo- und Pansexuellen als Unterrichtsstoff in ein Schulbuch mit hoher Auflage!6

Dass aber der Analsex gesundheitsschädlich ist7 und dass infolgedessen Homosexuelle durchschnittlich 20(!) Jahre früher sterben8, wird der Öffentlichkeit und den Schülern der staatlichen Sexualerziehung unverantwortlicherweise verschwiegen, ebenso die wissenschaftlich bestätigte Erfahrungstatsache, dass der Sex von Mann zu Mann gehäuft mit Gewalttätigkeit verbunden ist.9

IV.
Der vierte und bei uns in der BRD besonders lautstarke Anstoß kam von den neomarxistischen 1968er Studentenrebellen, die eine radikale gesellschaftliche und kulturelle Revolution im Sinne von Marx und Engels durchführen wollten, insbesondere die Beseitigung der überlieferten bürgerlichen privatkapitalistischen Gesellschaftsordnung, unter der geistigen Führung der jüdischen sog. Frankfurter Schule (Horkheimer, Adorno, Marcuse, Habermas, Fromm und andere). Dazu sei laut Marcuse eine „Erziehungsdiktatur“ erforderlich (siehe Wolfgang Brezinka: „Die Pädagogik der Neuen Linken“ 1981, S. 48. Prof. Brezinka wies nach, dass die Pädagogik und damit auch die Schulen und Schulbuchverlage in Deutschland von den Neomarxisten unterwandert sind). Da ein gewaltsamer Umsturz angesichts der schlimmen blutigen Folgen, wie z. B. in der Sowjetunion, nicht wünschenswert noch machbar war, trachteten sie die Revolution durch Umerziehung der Jugend in der Staatsschule und durch Unterwanderung der vorhandenen Institutionen staatlicher und sozialer Macht zu erreichen.10

Sie traten an, wie sie selbst sagten, „den langen Marsch durch die Institutionen.“ Dort sind sie jetzt auf dem Gipfel der Macht angekommen, wie die Spitzen der jetzigen SPD-Grünen Bundesregierung beweisen: Diese waren marxistische 1968er Rebellen und haben sich m. W. nie vom Marxismus und seinen destruktiven Zielen distanziert. Was schon Marx und Engels in ihrem Manifest der Kommunistischen Partei 1848 ausgerufen hatten („Aufhebung der Familie!“ „Wir heben die trautesten Verhältnisse auf, indem wir an die Stelle der häuslichen Erziehung die gesellschaftliche setzen.“ „Der Kommunismus schafft die ewigen Wahrheiten ab, er schafft die Religion ab, die Moral ...“ S 62-66),11 das setzten die Neomarxisten durch die unheilvollen, familienfeindlichen Gesetzgebungsänderungen unter Willy Brandt (War Brandy Willy ein kryptojüdischer Sabbatianer/Frankist?) und Helmut Schmidt (War H. Schmidt ein kryptojüdischer Sabbatinaer/Frankist/Satanist?) und durch die antiautoritäre, „Emanzipatorische Pädagogik“ konsequent fort.

So heißt es im Zweiten Familienbericht der (SPD) Bundesregierung von 1975: „Erziehung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe überträgt unsere Gesellschaft (d.h. der Staat) Familien und außerfamilialen pädagogischen Einrichtungen.“ Weiter heißt es: „Die Familie tradiert und stabilisiert das bestehende System sozialer Ungleichheit. Dies ... lässt sich nur in dem Maße durchbrechen, in dem der Sozialisationseinfluss der Familie zurückgedrängt wird.“ (S.120 und 71). Das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und die „elterliche Gewalt“ über ihre Kinder wurden beseitigt zugunsten des nun vorrangig geltenden „Erziehungsauftrags des Staates.“. Die CDU-FDP-Regierung unter Helmut Kohl (War Helmut Kohl ein Frankist?) perfektionierte die von den Sozialisten begonnene Verstaatlichung der Kinder durch das „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ von 1991 (= SGB VIII).12

Im November 2002 verkündete Olaf Scholz, Generalsekretär der SPD, die rot-grüne Regierung wolle durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung eine „kulturelle Revolution“ erreichen und „die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“ (FAZ vom 4.11.2002). Die Kinder sollen also total sozialisiert und indoktriniert werden. Aber auch Spitzenpolitiker der seit Kohl und Stoiber linkslastigen CDU und CSU rufen ständig nach früherer Beschulung und Ganztagsbetreuung der Kinder.

Die neomarxistischen Linken wollen die Familie nicht nur bekämpfen, weil die Eltern dort das traditionelle religiöse und „bürgerliche“ Bewusstsein an ihre Kinder weitergeben, sondern weil sie in ihr die Brutstätte für die „autoritäre Persönlichkeit“ sehen (so der Titel eines einflussreichen Werkes von Adorno und anderen Autoren, New York 1950) und damit den Nährboden für das Aufkommen des Faschismus.13 Dem entsprechend sollte die Revolution in der Schule und Familie stattfinden, indem die Kinder dort zur Rebellion gegen die Eltern und zum Abfall von ihrer Religion und Moral erzogen werden. Außerdem wollen sie dort die Kinder zur Rebellion gegen die unterdrückerische kapitalistische Industriegesellschaft erziehen.

Das wirksamste Mittel hierzu ist ihnen die enthemmende staatliche SE. Denn durch diese erreichen sie alle Zwecke zugleich: Von ihrem verehrten Lehrer Sigmund Freud hatten sie gelernt: „Kinder, die sexuell stimuliert werden, sind nicht mehr erziehungsfähig“ (1905. Ges. Werke VII, S. 149), und dass es ohne Zügelung des Geschlechtstriebes keine Kultur, keine funktionierenden zwischenmenschlichen Beziehungen, keine wirtschaftliche Leistung, keinen Fortschritt gebe (siehe hierzu Freuds Schrift „Das Unbehagen in der Kultur“ und Herbert Marcuse in: „Triebstruktur und Gesellschaft“ 1955/1965, S. 82 und S. 9). Außerdem diene die „Sexualunterdrückung“ der Herrschaftssicherung. Daraus folgerten diese 1968er Revolutionäre, dass die ihnen verhasste, bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft und Kultur durch frühzeitige Sexualisierung der Kinder zerschlagen werden könnte. In dem Buch "Bilanz der Sexualpädagogik" 1977, herausgegeben von den neomarxistischen Pädagogikprofessoren H.-J. Gamm und F. Koch, heißt es dazu auf Seite 39: „Als die antiautoritäre Schüler- und Studentenbewegung vor zehn Jahren den Impuls für die Neuorientierung der Sexualpädagogik gab, berief sie sich ... auf die Sexualökonomie, die Wilhelm Reich in seinen frühen Schriften entwickelt hatte." Diese besagt, dass die „sexuelle Unterdrückung“ früher notwendig gewesen sei, um die kapitalistische Industrieproduktion zu ermöglichen. Nun aber sei die „sexuelle Unterdrückung“ nicht mehr erforderlich, weil durch die moderne Technik ein großer allgemeiner Wohlstand erreicht sei und weil der Kapitalismus abgeschafft werden müsse.


Dieser Professor Gamm lehrte: "Wir brauchen die sexuelle Stimulierung der Schüler, um die sozialistische Umstrukturierung der Gesellschaft durchzuführen und den Autoritätsgehorsam einschließlich der Kindesliebe zu den Eltern gründlich zu beseitigen.“ Er hatte die Einrichtung von Räumen in der Schule gefordert, „in denen die Schüler beider Geschlechter unkontrolliert verweilen können und die Möglichkeit zu erotischer Kommunikation besitzen“ (Brezinka 1981, S. 176). Die heutigen Entspannungs- und Berührungsübungen sowie Klassenfahrten sind bekannte Freiräume für erotisches und sexuelles Ausprobieren. Bei den 68ern galt der Spruch: „Wer zweimal mit derselben pennt, gehört schon zum Establishment.“ Es ist in diesem Zusammenhang von Interesse, dass die 68er Pädagogen außerdem dadurch die Jugend zur Untauglichkeit (v)erzog, dass sie in ihren Schulbüchern die traditionellen christlichen Charaktertugenden als „bürgerliche“ Tugenden verspotteten und aus der Schulsprache verbannten, wie Brezinka nachwies (S. 56): Verantwortung, Vertrauen, Höflichkeit, Ehrfurcht, Dankbarkeit, Bescheidenheit, Fleiß, Treue, Gehorsam, Selbstdisziplin, Pflicht, Ordnung.


Diese vier genannten Antriebskräfte hinter der staatlichen SE wirken alle zusammen wie in einer konzertierten Aktion. Sie beeinflussen und fördern sich gegenseitig. Sie sind heute noch sehr aktiv. Großkapitalisten und Sozialisten fördern beide den Feminismus und den gottlosen, bindungslosen und fortpflanzungsfreien Lustsex. Die beruflich ehrgeizigen Feministinnen wiederum fördern den Kapitalismus, wie z. B. Margaret Sanger, oder aber den Sozialismus, wie z. B. Simone de Beauvoir. Die Feministinnenvorkämpferin Betty Friedan war eine aktive Kommunistin und wurde zugleich von den Rockefellers gefördert.14

Es gibt auch Hinweise, dass der Kapitalismus den Marxismus gefördert hat. So wurde schon Karl Marx durch den Kapitalisten Friedrich Engels gefördert. Herbert Marcuse wurde unterstützt von der Rockefeller Foundation, wofür er sich im Vorwort seines Buches „Der eindimensionale Mensch“ bedankt hat. Atheismus, Materialismus, Humanismus, Hedonismus und Egoismus sind ihre gemeinsame Grundlage. Seit 1997 wird von der UNO aus durch deren Abteilung Economic and Social Council (ECOSOC) das radikalfeministische Programm des „Gendermainstreaming“, das die radikale Gleichstellung nicht nur der Frauen mit den Männern, sondern auch der kleinen Minderheit (1%-2%) der Homosexuellen, Bisexuellen und Transsexuellen mit den Normalgeschlechtlichen als Staatsaufgabe propagiert, in Wahrheit diese bevorzugt und fördert, wobei die vielen bereits bestehenden Benachteiligungen der Männer (insbesondere in den Familien bezüglich Sorgerecht und Erziehungsrecht über ihre Kinder) und der Knaben (es fehlen ihnen männliche Vorbilder in den von Frauen dominierten Schulen; der weitaus größte Teil der in Sonderschulen hineingezwungenen Kinder sind Knaben) ignoriert und keineswegs ausgeglichen werden.

Die Familienministerin von der Leyen auch diesbezüglich besonders. Das EU-Parlament beschloss in der Plenarsitzung vom 16. Januar 2006 eine „Resolution zur Homophobie in Europa“ mit dem Ziel durch Diskriminierungsverbotsgesetze in der EU „Homophobie auszumerzen“ – ein schreckliches Naziwort wurde hiermit wieder belebt. „Homophobie“ ist ein neu erfundenes Wort, welches wörtlich heißt Furcht vor Homos, d. h. vor Homosexuellen. Damit sind all diejenigen gemeint, die den Homosex als widernatürlich und pervers ablehnen.15 Hohe staatliche Subventionierung der Geburtenverhinderungs- und Abtreibungsorganisation „Pro familia“ (70%) und der Kinderabtreibungen (90%).


Schlussfolgerung:
Die staatliche SE ist also keineswegs lediglich eine harmlose, wertneutrale Aufklärung über biologische Vorgänge. Sie ist höchst politisch, indem sie bewusst hinzielt auf Zerstörung der traditionellen Werteordnung. Sie ist das wirksamste Mittel zur gewünschten Abschaffung von Ehe und Familie, von Religion und Moral, zur Schwächung des Leistungswillens und zur Dezimierung des Nachwuchses! Die SE ist außerdem systematisch betriebener Kulturverfall, Dekadenz. Sie ist in höchstem Grade destruktiv. Das zeigen auch die Folgen für das weltliche Leben deutlich:

  • Vervielfachung der Ehescheidungen,
  • Dementsprechend Vervielfachung der Zahl unglücklicher und seelisch geschädigter „Scheidungswaisen“, folglich
  • Zunahme an Orientierungslosigkeit, Freudlosigkeit und Depression, Leistungsverweigerung; Ersatzbefriedigungen, Süchte und Kriminalität bei den Scheidungsopfern.
  • Drosselung der Geburtenrate durch Empfängnisverhütung und massenhafte vorgeburtliche Kindestötungen um fast 50%, folglich beängstigender Kindermangel und Umkehrung der natürlichen Alterspyramide.
  • Starke Zunahme von Jungmädchenschwangerschaften und -abtreibungen (FAZ am 8.6.2005, S 2: „Sexualisierung fördert Abtreibungen Minderjähriger: ’Enttabuisierung’ und Sexualkundeunterricht verhindern nicht, wie als Rechtfertigung immer behauptet wurde, Abtreibungen, sondern senken vor allem das ‚Einstiegsalter’ für Sexualbeziehungen.“ Es folgten statistische Angaben, die dies belegten).
  • Starke Zunahme der AIDS-Infektionen und anderer Geschlechtskrankheiten, besonders der Syphilis
  • Hoher Anteil untauglicher, nicht ausbildungsreifer Staatsschulabgänger, bzgl. Fertigkeiten, Benehmen, Zuverlässigkeit.16
  • Starke Lernbehinderungen durch massive Konzentrationsstörungen, besonders bei den pubertierenden Jungen (besser gesagt Knaben), da sie nun dauernd Sex mit den Mädchen im Kopf haben, was noch verstärkt wird durch die schamlos aufreizende Kleidung der Mädchen – die von den Lehrern fast immer unbeanstandet bleibt. Der „Erziehungsnotstand“ wurde ausgerufen (von Petra Gerster und Christian Nürnberger), Benimm-Unterricht wird gefordert.

Den Eltern werden die eigentlichen Zwecke der staatlichen SE nicht mitgeteilt. Man kann sie nur in verschiedenen Büchern nachlesen. Ihnen wird gesagt, die SE solle dem Kind helfen, „verantwortlich“ mit seiner Sexualität umzugehen; man wolle es lediglich aufklären und es vor unerwünschten Schwangerschaften usw. bewahren. Aber wenn es wirklich darum geht, warum werden dann auch – und gerade! - gut und keusch erzogene Kinder aus religiös gebundenen und an der biblischen Sexualmoral festhaltenden Elternhäusern zur Teilnahme am staatlichen Sexunterricht gezwungen, - ist doch ein intaktes Schamgefühl der beste Schutz gegen unerwünschte Schwangerschaften, Geschlechtskrankheiten und sexuelle Verführung!? Siehe die folgende Fußnote zur Schamgefühl.17

Die genannten Ziele werden auch heute noch verfolgt, auch wenn es nicht zugegeben wird, wobei Feminismus und Homosexualität sowohl den Zielen der Bevölkerungsreduzierer als auch denen der Marxisten untergeordnet sind. Das beweist vor allem das starre Beharren auf der Teilnahmepflicht unter Aufbietung der geballten Staatsmacht bis hin zum Kindesentzug auch gegenüber denjenigen Familien, die diesen Unterricht als Verstoß gegen ihre Religion verwerfen müssen und ihn nicht nötig haben, ohne dass irgendein vernünftiges Argument zur Begründung beigebracht wird. Außerdem werden die Unterrichtsmaterialien und Lehrerhandbücher vor den betroffenen Eltern und vor der Öffentlichkeit geheim gehalten, verschlossen in der Lehrerbibliothek oder in staatlichen „Bildstellen“ oder „Medienanstalten“ mit unerschwinglich hohen Ausleihgebühren. Den Kindern wird gesagt, sie sollten bestimmte Unterrichtsmaterialien nicht ihren Eltern zeigen. Die staatliche „SE“ ist den Verantwortlichen offensichtlich eine Art Geheimkult, bei dem die Schule die Kinder ganz für sich alleine haben will, ohne dass die Eltern wirklich wissen sollen, was mit ihren Kindern gemacht wird. Hierbei werden häufig sogar die vom Bundesverfassungsgericht 1977 aufgestellten Vorschriften bzgl. der staatlichen SE verletzt.18

Sie ist ihnen sogar wichtiger als die Steigerung der Lernleistung. Sogar psychische Störungen, festgestellt von Psychologen, besonders bei Mädchen infolge des staatlichen Sexunterrichts, werden bewusst hingenommen.


Wie schamlos unzüchtig Sexualunterricht praktiziert wird, wurde spätestens durch das grundrechtsverletzende Urteil des Gießener Landgerichts (Richterin Gertrud Brühl) gegen die baptistisch-reformierte Familie Bauer vom 5.11. 2003 aktenkundig (AZ 3 Ns102 Js 20927/01): „Der für den Sexualkundeunterricht in Hessen empfohlene Lehrkoffer enthielt unter anderem die Plastik eines erigierten“ Gliedes, „Kondome und Tampons. Empfohlen wird den Lehrkräften, den Kindern die Verwendung eines Kondoms an der Penisplastik zu demonstrieren, sowie an die Jungen Kondome und an die Mädchen Tampons zu verteilen. Ferner wiesen die Angeklagten auf Rahmenrichtlinien für die Lehrer hin, den Kindern verschiedene Sexualpraktiken zu vermitteln.“ Den Mädchen wird in Anwesenheit der grinsenden Jungen der Gebrauch von Tampons gezeigt. Die Jungen sollen als Hausaufgabe (laut BZgA-Film „allein oder zu zweit“) den Gebrauch des Kondoms üben. „Über das Onanieren gab es ein Arbeitsblatt, in welchem ein Junge seine „Erst“-Erfahrungen mit Selbstbefriedigung sehr plastisch und detailgenau beschreibt.“ Nicht seine Eltern, sondern seine Freundin sollte ihn beraten, ob er das tun dürfe.

Auch Filme mit Vorführung des Geschlechtsakts müssen sich die Kinder anschauen (inzwischen schon Viertklässler!) und dann darüber Aufsätze schreiben, was sie dabei empfinden. Weil die Kinder der Bauers sich weigerten, bei solchem Sexunterricht mitzumachen, bekamen sie in Biologie die Note Sechs!

Die aufgezwungene staatliche Sexualerziehung ist also in Wahrheit sexuelle Belästigung, ja grobe Verletzung der Intimsphäre und der sexuellen Selbstbestimmung der Kinder (und Lehrpersonen!). Sie ist ein Pornounterricht und Erziehung zur Unzucht, seelische Vergewaltigung, Indoktrination und Schändung der Kinder unter dem Vorwand, die Kinder vor Schaden bewahren zu wollen und ihrem Wohle zu dienen. Was in ihr den Kindern angetan wird, steht im Strafrecht unter Strafe. Sie ist gewaltsame Verführung zu einem Sexualverhalten, das von der Christenheit gemäß der Lehre der Bibel und gemäß Katholischem Lehramt seit jeher als Unzucht bzw. Hurerei verworfen wird.19 So heißt es z. B. in1. Kor. 6, dass Unzüchtige, Ehebrecher, und Homosexuelle Gottes Reich nicht erben werden.

Der staatliche Zwang zur Teilnahme an diesem Unterricht ist daher schwere Menschenrechtsverletzung und Verletzung des Grundrechts der Religionsfreiheit gemäß Art. 4 und Art. 19 Grundgesetz in seinem Wesenskern. Der verstorbene Papst Johannes Paul II. sagte am 25.4.1997: „Wann auch immer die Rechte katholischer Eltern, ihren Kindern eine glaubensorientierte Erziehung zu ermöglichen, bedroht sind, muss mit Entschlossenheit geantwortet werden“. Das Gleiche gilt für alle Christen. Am 22.7.1996 sagte er in Paderborn, dass auch im Bereich der Schule der Elternwille entscheidend sei. Dass auch die angeblich freiheitlichen und christlichen Politiker diese schulische Zwangssexualisierung eingeführt haben und hartnäckig auf ihr bestehen, obwohl sie ihren erklärten politischen Zielen (Leistungssteigerung, Förderung der Familie und christlicher Werte, Steigerung der Geburtenrate) entgegenwirkt, ist widersinnig und weist darauf hin, dass sie in Wahrheit andere Ziele verfolgen.

Der staatliche Sexualerziehungszwang verstößt aber auch gegen das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG, das allgemein von der Rechtslehre als allgemeine Handlungsfreiheit aufgefasst wird und für jedermann gilt, „so weit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“


Es ist nicht ersichtlich, wieso ein christlich orientiertes Kind, das nach seinem eigenen Willen nicht an diesem Unterricht teilnehmen will, die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt oder gar gegen das Sittengesetz. Es ist allerdings klar erkennbar, dass der Staat hierdurch gegen das Sittengesetz verstößt und gegen die verfassungsmäßige Ordnung, d. h. das Grundgesetz, indem er gleich mehrere Grundrechte verletzt, noch dazu in ihrem Wesenskern. Auch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG wird verletzt, „Freiheit der Person“, denn die Kinder werden ohne rechtfertigenden Grund während dieses Unterrichts im Klassenzimmer eingesperrt.

Schließlich wird durch diesen penetrant schamlosen und die Intimsphäre verletzenden Unterricht auch die Menschenwürde verletzt, die gemäß Art. 1 GG und Rechtsprechung auch den Kindern zusteht. Erzwungene Nacktheit und erzwungene Eingriffe in den sexuellen Intimbereich waren schon immer Akte der Demütigung und Entwürdigung.

Ergebnis
Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage lautet folglich:
Es gibt keine sachlich und rechtlich überzeugende Begründung dafür, die staatliche Sexualerziehung allen Kindern aufzuzwingen. Dem Widerspruch der Eltern gegen diesen Unterricht, sei es unter Berufung auf ihren Glauben und ihr Gewissen, sei es unter Berufung auf ihr natürliches Elternrecht oder auf beides, ist daher gemäß dem Grundgesetz stattzugeben und eine Befreiung zu erteilen. Außerdem ist es rechtswidrig und hinterhältig gegenüber den Eltern und Kindern, diesen Unterricht ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise durchzuführen.
Jeder Staatsbeamte, der seinen Amtseid, den er auf das Grundgesetz geschworen hat - nicht auf politische Parteien, auch nicht auf wirtschaftliche oder politische Interessengruppen – ernst nimmt und der bereit ist, sich für den freiheitlichen Rechtsstaat sich einzusetzen, was seine Pflicht ist, müsste aus diesen Gründen Befreiung erteilen.
Martin F. Kurkowski Fürth/Bayern 16.01.2008 Email: Kurkowski@web.de

1 Sogar widernatürliche, gesundheitsschädliche und demütigende Praktiken sexueller Minderheiten aus dem Homosexuellen- und Prostituiertenmilieu, wie oral, anal und sadomasochistisch, werden den Kindern als Optionen und zum Ausprobieren vorgestellt, falls es beiderseits gewünscht wir
2 Ihr Gründer, Prof. Hans Harmsen, unterstützte als einer der führenden „Rassehygieniker“ Hitlers „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1939, dem Zehntausende von Behinderten zum Opfer fielen. Pro familia warb in seinem „pro familia magazin“ (Nr. 3/1995), S. 9ff. durch den Sexologen Rüdiger Lautmann sogar für „Pädophilie!“, d. h. für Unzucht mit Kindern.

3 Aus Kreis Katholischer Priester (Hrsg.): Kulturkampf um Auerbacher Schwestern, Deidesheim 2003, S. 74-78, jetzt Nibelungenring 1, 86356 Neusäß, und: „Berelson on Population“, hrsg. von John A. Ross und W. Parker Mauldin, erschienen in New York, und fünf weitere Metropolen 1988. Die Auerbacher Schulschwestern wurden 2002 von der Bayerischen CDU-Kultusministerin Hohlmeier vom Dienst suspendiert, nachdem sie sich geweigert hatten, diesen schamlosen Sexunterricht durchzuführen.
4 „Gefährtin“ von Jean-Paul Sartre und Verehrerin des Marquise de Sade (der die perversesten sexuellen Quälereien praktizierte und literarisch verherrlichte).
5 Siehe hierzu Carol Everett und Valerie Riches: „Die Drahtzieher hinter der Sexualerziehung“, zu beziehen von der Aktion Leben e.V. Pf. 61, 69518 Abtsteinach, sowie deren Broschüre über Margaret Sanger.

6 Immanuel Lück: „Alarm um die Schule“ 1979, S. 270.
7 vor allem der regelmäßig zu Verletzungen des Darmes führende besonders beliebte Analsex (ca. 75% der jährlich über 2000 AIDS-Neuinfektionen kommen von der kleinen Minderheit schwuler Männer).
8 laut Untersuchung von Dr. Paul Cameron, Präsident des amerikanischen Familienforschungsinstituts
9 Das stellte schon der Sexualforscher Hans Giese in seinem Buch „Der homosexuelle Mann in der Welt“ (1958) fest. Barbara Krahe (Uni Potsdam) stellte laut Psychologie Heute 7/1999 bei homosexuellen Männern gehäuft Gewalttätigkeit fest. Aus demselben Grund führte die Polizei teilweise noch „rosa Listen“ über auffällig gewordene homosexuelle Männer.

10 Bildungsbereich, Journalismus, Buchwesen, Parteien – auch die C-Parteien, Justiz und Kirchen; besonders die evangelische Kirche stimmte der neuen sexuellen Unmoral von Anfang an zu (Denkschriften hierzu); aber auch viele Vertreter der deutschen Katholiken übernahmen diese Lehren, zum Leidwesen des Papstes.
11 zitiert aus der Ausgabe im Dietz-Verlag Berlin (Ost) 1970.

12 Dadurch kann die zuständige Behörde (meistens genannt „Jugendamt“) jederzeit aus geringstem Anlass, insbesondere durch irgendwelche heimlichen Anzeigen von Verwandten, Nachbarn oder Lehrerinnen oder durch eine arglose Anfrage an die Behörde, in praktisch jede Familie eindringen, den Eltern die Erziehungsfähigkeit absprechen und unter Berufung auf das „Kindeswohl“ eine „Familientherapie“ aufzwingen. Wenn sie sich dieser nicht unterwerfen, kann das Jugendamt die Kinder von der Schule abfangen und in einem Heim oder bei fremden bezahlten Pflegepersonen an irgendeinem unbekannten Ort, auch im Ausland, unterbringen. Die Gerichte folgen fast immer automatisch der Empfehlung des Jugendamtes. Viele ungerechtfertigte Kindesentzugsaktionen durch Behörden und Familiengerichte (alle nichtöffentlich) sind schon bekannt geworden. Siehe www.kinderklau.tk und www.pappa.com.

13 Zu dieser Theorie steht allerdings die Tatsache im Widerspruch, dass in Familien schon seit Jahrtausenden mit Autorität erzogen wurde, während Faschismus erst im 20. Jahrhundert entstanden ist.

14 Nachweise hierfür bringt Dr. Henry Makow auf seiner Darbietung www.savethemales.ca. Siehe etwa den Aufsatz „Cruel Hoax! Newsweek’s „Mariage Crunch“ vom 2. Juni 2006. 15 Siehe hierzu Volker Zastrow’s Aufsatz „Der kleine Unterschied“ und sein Buch „Gender – Politische Geschlechtsumwandlung“ (2006) und Gabriele Kuby „Auf dem Weg zum neuen Gendermenschen“.

16 Laut Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sagten 49 % der befragten Betriebe, dass die Hauptschul- und Realschulabgänger nicht ausbildungsreif seien, und dass dies der Hauptgrund sei, warum sie keine Schulabgänger zur Ausbildung übernehmen wollen (laut Rundfunkmeldung vom 10.5.2005).

17 Gemäß biblischer Lehre soll von schamlosen und unanständigen Dingen nicht einmal geredet werden (Eph. 5, 3), und „die Frauen sollen sich in ehrbarer Kleidung und mit Schamhaftigkeit schmücken“ (1. Tim. 2,9). Gemäß katholischer Lehre ist die Schamhaftigkeit eine Tugend und ein Schutzwall gegen Unmoral. Der bekannte evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer sagte: „Im natürlichen Schamgefühl drückt sich die wesentliche Freiheit des menschlichen Leibes in geschlechtlicher Hinsicht aus ... gegenüber jeder Form der Vergewaltigung.“ „Die Zerstörung des Schamgefühls aber bedeutet Auflösung jeder geschlechtlichen und ehelichen Ordnung, ja jeder gemeinschaftlichen Ordnung überhaupt“ ( „Ethik“, Werkausgabe Bd. 6, 1998, S. 213).

18 Rechtzeitige Information und Abstimmung, Rücksichtnahme auf religiöse Einstellungen, Verbot den Eltern bzgl. Sexualaufklärung vorzugreifen, Verbot der Indoktrination, Berücksichtigung des individuellen körperlichen und seelischen Reifegrades jedes Kindes (BVerfGE 47, 47ff.; NJW 1978, S. 807).

19 Siehe die immer noch offiziell gültige Enzyklika “Humanae vitae“ des Papstes Paul VI. von 1968.




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Diese Doku von Spiegel-TV zeigt wie Männer in der BRD durch den erlogenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs durch hirnverbrannte, geistlose Feministinnentotal fertig gemacht werden. Der Fall ist KEIN Einzelfall!




Über S.Freud und den satanischen Ursprung der Psychoanalyse und Gehirnwäsche. Wilhelm Wundt, der Erfinder der Psychologie in Deutschland gehörte ebenfalls zu den satanischen Illuminaten.










Video: Menschenlabor Sowjetunion - Auf der Suche nach dem perfekten Sklaven

Gemäß diesem Video wollen die Kommunisten in Russland nicht wie die Nazis Nietzsches "Übermenschen" züchten sondern proletarische "Untermenschen". Zu diesem Zweck haben sie u.a. versucht Menschen mit Affen zu kreuzen, Frauen mit dem Samen von Affen zu schwängern. Heute werden die Affen durch multimediale Massengehirnwäsche gezüchtet!


Die herrschende Klasse kommt sich dabei offenbar vor wie der Schöpfer persönlich. Denn schließlich wird ihnen bereits in der Bibel prophezeit: Ihr werdet sein wie Gott!


Gott sieht angeblich alles. Deshalb wollen sie einen weltweiten NWO-Überwachungsstaat und eine Weltregierung als Herrschaft des auserwählten Anti-Christen! Außerdem verlangt die Prophezeiung, die Materialisation des Geistes, die Vernichtung von ca. 80% der Weltbevölkerung z.B. mittels Pestilenzen wie Vogelgrippe, AIDS, Ebola, Schweinegrippe... usw. aber auch mittels CO2-Lüge und Biosprit die bereits jetzt dafür gesorgt haben das 1 Milliarde Menschen verhungern obwohl die Erde 50 Milliarden ernähren könnte. So gibt es z.B. in der EU eine Überproduktion an Nahrungsmitteln. Weite Teile der Erde die landwirtschaftlich nutzbar wären werden nicht genutzt.


Heilig geht auf "Heiler" zurück. Die "Paradiesvorstellung" die auf diesem Planeten realisiert werden soll ist nicht "heilig". Sie ist total KRANK!


Hitergründe der "Paradiesvorstellung": Kabbala, Illuminaten und Apokalypse.


War Hitler, der Begründer Israels, ein Sabbatianer/Frankist, war Hitler der millitante Messias der von Jakob Frank prophezeit wurde? Das zumindest schreibt Dr. Rabbi M. Antelmann in "To eliminate the Opiate"



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