Am 8. Mai 1945 wurde eine Militärische Kapitulationsurkunde ausgefertigt.
http://www.documentarchiv.de/ns/1945/kapitulation.html
Doch die Franzosen haben zum zweiten Mal im Jahr 2010 von Armistice (Waffenstillstand) gesprochen.
http://www.digitaljournal.com/article/291394
Richtig ist, daß Reichsregierung des Deutschen Reichs mit Reichspräsident Großadmiral Karl Dönitz am 23. Mai 1945 völkerrechtswidrig im Sonderbereich Mürwitz bei Flensburg verhaftet worden ist, die Kriegsflagge von britischen Soldaten niedergeholt worden ist.
Richtig ist auch, daß Dönitz nie seines Amtes enthoben worden ist. Richtig ist auch, daß erst am 5. Juni 1945 die „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik“ abgegeben worden ist. Aber es erfolgte eben NUR die „Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ – nicht für das Deutsche Reich!
http://www.documentarchiv.de/in/1945/niederlage-deutschlands_erkl.html
Zur Sachlage gab der Reichspräsident, der bis zu seinem Todestag am 24. Dezember 1980 amtierte, folgende Erklärung ab:
—
Großadmiral Dönitz
Bad Mondorf, Juli 1945
Der Kommandant des Lagers, in dem ich mich als Kriegsgefangener befinde, verlas am 7. Juli [1945] eine aus drei Paragraphen bestehende Anordnung, die in § 2 unter anderem. die Feststellung enthielt, der Deutsche Staat habe aufgehört zu bestehen. Der Satz wurde auf meine Einwendung nachträglich dahin berichtigt, daß es heißen sollte, die Deutsche Regierung habe aufgehört zu bestehen.
Um Mißverständnissen über meinen Standpunkt vorzubeugen, treffe ich folgende Klarstellung:
1. Die Kapitulation ist von meinen Beauftragen auf Grund einer schriftlichen Vollmacht geschlossen worden, die ich als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und damit Oberster Befehlshaber der Wehrmacht zugestellt habe, und die in dieser Form von den bevollmächtigten Vertretern der Alliierten Streitkräfte verlangt war und anerkannt wurde. Die Alliierten haben mich dadurch selbst als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches anerkannt.
2. Durch die mit meiner Vollmacht am 9. Juli 1945 abgeschlossene bedingungslose Kapitulation der drei Deutschen Wehrmachtsteile hat weder das Deutsche Reich aufgehört zu bestehen, noch ist dadurch mein Amt als Staatsoberhaupt beendet worden. Auch die von mir berufene geschäftsführende Regierung ist im Amt geblieben; mit ihr hat die alliierte Überwachungskommission in Flensburg bis zum 23. Mai 1945 im Geschäftsverkehr gestanden.
3. Die im Abschluß an die Kapitulation erfolgende vollständige Besetzung des Deutschen Reichsgebietes hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Sie hat nur mich und meine Regierung tatsächlich behindert, in Deutschland Regierungshandlungen zu vollziehen.
4. Ebensowenig konnte meine und meiner Regierung Gefangennahme auf die dargelegte Rechtslage Einfluß haben. Sie hatte nur zur Folge, daß jede tatsächliche Amtstätigkeit für mich und meine Regierung vollständig aufhörte.
5. Mit dieser Auffassung über die Rechtsfolgen der erwähnten militärischen Vorgänge befinde ich mich in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts.
Dönitz
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