Freitag, 2. Juli 2010

Amtseid, Diensteid, Meineid, Deineid, Ehrenwörter..

Deutschland, genauer die BRD-GmbH, sucht den Super-Präsi!




Es gibt in der BRD-GmbH keinen “Amtseid”. Auch nicht nach Art. 56 GG. Alle sog. Beamten, Präsidenten, Kanzler, Minister… schwören wie ein Dienstmädchen einen “Diensteid” und eben keinen “Amtseid”!


Kohl hat fünf Mal vor dem Bundestag geschworen, “dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.” Stohmann sieht gleich einen mehrfachen Bruch des Eides.

Anders die Staatsanwaltschaft Bonn: “Der von dem Bundeskanzler und seinen Ministern zu leistende Amtseid, Artikel 64 in Verbindung mit Artikel 56 des Grundgesetzes ist ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren. Er wird von der Strafvorschrift des § 154 des Strafgesetzbuches nicht erfasst.” Ein Freibrief für die Politik. Eine Aussage mit weitreichenden Konsequenzen zum Beispiel für Beamte, für Soldaten, für Richter – oder was oder wer ist eine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle?

Die Folge: Kein Anfangsverdacht, keine Ermittlungen, so der Staatsanwalt. Der streitbare Erfttaler, Mitbegründer des Erfttaler Bürgerbüros und lange Zeit im Präsidium des örtlichen Schützenvereins tätig, gibt nicht auf, wendet sich an den Landes-Justizminister, der den Vorgang an den General-Staatsanwalt in Köln weiterleitet. Der sieht “zu Maßnahmen keinerlei Veranlassung.” Die Einstellung des Verfahrens sei nicht zu beanstanden. Das war im Sommer; Kohl berief sich auf sein Ehrenwort.

“Klingt irgendwie wie ehrenwerte Gesellschaft”, meint Stohmann. Auch die Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft verläuft im Sande. Stohmann, bis zum Rechtsdrift von Erich Mende FDP-Mitglied, hat inzwischen seine persönlichen Schlüsse gezogen: Der Amtseid des Bundeskanzlers und seiner Minister sei mit der rechtlichen Wirkung eines “Kneipeneides” gleichzusetzen. “Im Rheinland bekräftigt man Versprechen unter anderem mit dem Ausspruch “Dat schwör ich Dir beim Grab von minger Oma…..”

http://www.ngz-online.de/neuss/nachrichten/Vom-Amtseid-und-dem-Freibrief-fuer-die-Politik_aid_215999.html



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