Dienstag, 20. September 2011

Für alles kein Gesetz!


Juristische Offenkundigkeiten nach § 291 ZPO im Jahr 2011

  1. Der Personalausweis der „Bundesrepublik in Deutschland“ ist kein Nachweis für die deutsche Staatsbürgerschaft.

  2. Dienstausweise des BRD-Verwaltungspersonals sind keine Beamtenausweise.

  3. Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG). Bundesbeamtengesetz (BBG) § 185: „Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937“. Stand: 09.09.2009

  4. Die BRD mit ihren Behörden ist bis heute eine reine Besatzungs-Verwaltungen die nicht den Staat Deutschland repräsentiert sondern Aufgaben im Auftag der Alleiirten ausführt.

  5. Der Staat "Deutsches Reich" besteht fort (vgl. 2 BvF 1/73) (Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 1973) und zwar bis heute.

  6. Der Staat "Deutsches Reich" hat bis heute ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG) (BBG = Bundesbeamtengesetz)

  7. Der Staat "Deutsches Reich" hat bis heute ein Staatsvolk (vgl. RuStAG 1913) (Staatsangehörigkeitsgesetz)

  8. Der Staat "Deutsches Reich" hat bis heute eine Staatsangehörigkeit (vgl. RuStAG 1913)

  9. Der Staat "Deutsches Reich" hat bis heute eine Verfassung (Reichsverfassung von 1871; Änderungsstand: 28.10.1918)

  10. Die UNO hält bis heute an der Feindstaatenklausel (Charte Art. 53 und Art 107) fest. Feindstaat der UNO ist Deutschland. Die BRD ist Mitglied der UNO.

  11. Landesbeamtengesetz (LBG) § 226 / Reichsgebiet: „Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des „Deutschen Reiches“ bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937“. Stand: 09.09.2009

  12. Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk (vgl. BRD-StAG)

  13. Die BRD ist kein Staat (vgl. 2 BvF 1/73) (vgl. Rede von Carlo Schmid (SPD) 1948)

  14. Die BRD hat keine Verfassung ( vgl. Art. 146 GG): „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

  15. Gesetze ohne Verfassung sind nichtig

  16. Die BRD-Staatsanwaltschaften haben mit Streichung des § 1 EG, ZPO, StPO,OWiG, GVG durch das 1. Bundesbereinigungsgesetz zum April 2006 & das 2. Bundesbereinigungsgesetz im November 2007 sowie mit Streichung des § 1 EG, FGG zum 1.9.2009 ein tiefgreifendes Legitimationsproblem.

  17. BRD-Gerichte verfügen nicht über gesetzlich geregelte Geschäftsverteilungspläne (§ 21 e Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)).

  18. BRD-Gerichte können keine staatlichen Gerichte sein, da § 15 GVD fehlt. (vgl. § 15 GVG) „Gerichte sind Staatsgericht" dieses Gesetz fehlt für die BRD, ist aber für das Deutsche Reich vorhanden

  19. An BRD-Gerichten sind keine gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) tätig. Beschuldigten darf der gesetzliche Richter aber nicht „menschenrechtswidrig“ entzogen werden. ( vgl. § 16 GVG)

  20. Art. 101 Grundgesetz: “(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden“.

  21. Art. 1 Grundgesetz: “Das deutsche Volk bekennt zu den universalen Menschenrechten und zum Frieden in der Welt“. Menschenrechtsverstöße werden von der BRD aber nicht verfolgt und bestraft sonden täglich begangen.

  22. § 16 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG): „Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden“.

  23. BRD-Gerichte verletzen unter Vorsatz (auch durch nicht gesetzliche Zustellungen) das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) der Beschuldigten.

  24. Mit Streichung des Art. 23 GG a. F. ist der Geltungsbereich der BRD erloschen.

  25. Deutschland besteht bis heute in den Grenzen vom 31. Juli 1914 fort. (vgl. 2 BvF 1/73)

  26. § 185 BBG verweist auf die Grenzen von 1937 und somit hat jeder BRD-Beamte seinen Amts- und Dienst-Eid auf Deutschland (Deutsches Reich) in den Grenzen von 1937 abgelegt.

  27. BRD-Personal kriminalisiert Deutsche wenn sie sich vor Gericht auf Fakten berufen und bzw. Gesetze zitieren mit Beleidigungsstrafen und Zwangshaft, obwohl Wahrheit und Tatsache keine Beleidung ist.

  28. BRD-Grenzen sind Grenzen der Alliierten, zumal die BRD-Regierung 1989 an der Oder-Neiße Grenze festgehalten hat. Es steht somit außer Frage das die BRD nicht identisch mit Deutschland in den Grenzen von 1937 oder 1914 ist. (vgl. 2 BvF 1/73)

  29. Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)).

  30. Die Staatsangehörigkeit der Deutschen ist nach RuStAG vom 22. Juli 1913 geregelt.

  31. Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit. (vgl. Schreiben vom 01.03.2006 Akz.: 33.30.20 - Landkreis Demmin) Zitat: Der Landrat von Demmin, 1. März 2006: „Die Bundesrepublik Deutschland hat an einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, daß es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland ... nicht gibt."

  32. Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer „Nicht-Regierungsorganistaion“ (Sigmar Gabriel)

  33. Staatbürgerliche Rechte garantieren nur ECHTE Staaten ihren Bürgern.

  34. Für die BRD-Verwaltung sind Personalausweisinhaber, die keiner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehören, keine selbst denkenden „natürlichen Personen“ (BGB) sondern als beschlagnahmtes Humankapital, wie Tiere, juristischen Personen mit dem rechtlichen Status von Gegenständen; ohne Menschen- oder Tierrechte!

  35. BRD-Parteien sind nicht rechtsfähige Vereine (§ 37 PartG) deren Mitglieder persönlich für alles was ihre „Führer“ verbrechen nach Art. 6 EGBGB haftbar gemacht werden können.



Google: BRD-GMBH / DEUTSCHES-AMT.DE / BRD-MATRIX.DE


Behörden brauchen immer alles schriftlich.

Deshalb gibt es diese Seite hier als PDF

http://www.pdfhost.net/index.php?Action=Download&File=4c7740a4cf1c4c0dccde8b9a5cf419f0

Über kostenlose Internet-Fax-Dienste kann die PDF-Datei an BRD-Behörden gesendet werden.

4 Kommentare:

  1. Das mit § 185 BBG ist doch Nonsens! Seit 2009 verweist er eben nicht mehr auf die Grenzen, sondern wurde entfernt! Man kann und soll den Staatsdienern schon etwas zukommen lassen, aber dann muss es auch Hand und Fuss haben!

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  2. Artikel 24 Grundgesetz nicht vergessen !

    Ich frage mich, wie man überhaupt der Meinung sein kann, die BRD wäre ein Staat. Das Grundgesetz sagt doch selbst ganz unverblühmt was Sache ist: “Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.” Artikel 24 GG. Zum einen steht da gar nichts von staatlichen Rechte, sondern nur “Hoheitsrechte”. Das sind also keine durch den Staat (staatsrechtlich) begründeten Rechte, sondern nur hoheitliche, also solche, die eine Verwaltung innerhat, weil sie mangels Staat eben eine gewisse Hoheit ausübt. Und außerdem können sie nicht etwa auf staatliche Einrichtungen übertragen werden, weil dadurch ja ein Staat entstehen würde und dem steht das Recht des Volkes auf eine Verfassung (Haager Landkriegsordnung) entgegen. Darum darf die Übertragung nur auf zwischenstaatliche Instutionen erfolgen, die zwischen dem alten und dem neuen Staat stehen. Wie eben der Bundestag oder der Bundeskanzler. Die echten staatlichen Rechte (des Reichs) und die Staatsorgane (des Reichs oder eines künftigen souveränen deutschen Staats nach dem Friedensvertrags) sind davon aber überhaupt nicht betroffen.

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  3. @Arauch du hast mal wieder eindeutig gezeigt wie dumm doch die Reichsdeutschen sind. Was sind denn Hoheitsrechte dann wenn es keine staatlichen Rechte sind hoheit heißt darüber über allem stehend und wenn man da der Rechtsinhaber ist dann ist das das höchste der Gefühle.

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