Mittwoch, 3. März 2010

Das Grundgesetz ist keine Verfassung.

"Korruption und Klüngel – Bananenrepublik Deutschland?"
Pfusch am Bau: Bei der Kölner U-Bahn wurden Eisenverstrebungen geklaut, verschoben, verkauft. Kein Einzelfall von krimineller Energie in Deutschland.
Bestechung und Korruption nehmen zu. Organisierte Kriminalität führte 2008 zu einem Schaden von rund 700 Millionen Euro. Nicht nur kleine Firmen wissen davon zu berichten. Mafiöse Strukturen sind mittlerweile bis in die Chefetagen großer Unternehmen vorgedrungen. Organisierte Kriminalität ist komplexer, internationaler und konspirativer als jemals zuvor.
Welches Ausmaß hat die organisierte Kriminalität in Deutschland und wie kann sie bekämpft werden?

Anne Gesthuysen diskutiert in der PHOENIX RUNDE mit Prof. Hans-Joachim Selenz (ehem. Preussag-Vorstand), Frank Überall (Politikwissenschaftler und Klüngelexperte), Günter Krings (stellv. Fraktionsvorsitzender, CDU) und Jerzy Montag (B’90/Die Grünen).

http://www.phoenix.de/content/289581

Dort ist die Sendung auch auf Video abrufbar.

Der Diskussionsteilnehmer Prof.Hans-Joachim Selenz hat eine Seite eingestellt, wo die einzelnen Bereiche der politischen Korruption detailliert dargestellt sind.  Wer sich die Sendung auf Video anschaut, wird feststellen, daß Selenz zum genannten Fall angibt,  er habe dieses den westlichen Siegermächten mitgeteilt !!!
http://www.hans-joachim-selenz.de/


Staat-Recht=Mafia!



GG Art 120
Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten ………..
Soviel Soldaten sind in der BRD stationiert. USA ca. 75.000 Soldaten, UK ca. 25.000 Soldaten
 
GG Art 127 Recht des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
 
GG Art 133 Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.  Wer es jetzt noch nicht kapiert hat, die BRD ist kein Staat sondern ein Vereinigtes Wirtschaftsgebiet unter Kontrolle der Alliierten.
 
GG Artikel 146 Geltungsdauer des Grundgesetzes
Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
 
Am 23.09.1990 wurde GG Art 23 aufgehoben. Im Art 23 war der Geltungsbereich des Grundgesetzes.
 
Das „BVerfG“ hatte mit seiner Entscheidung 2 BvF 1/73, vom 31.07.1973, u.a. auch festgestellt: „.... Die „BRD“ beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. ....“ Seit dem 18.07.1990, spätestens aber seit der Veröffentlichung im BGBl. am 23.09.1990, hat das “GG” jedoch keinen Geltungsbereich mehr! Weil ein neuer Geltungsbereich bisher nicht definiert worden ist, gibt es daher seitdem auch kein Gebiet mehr, wo das „GG“ Gültigkeit hat oder angewendet werden kann! Daher gibt es seitdem auch kein Gebiet mehr in welchem die „BRD“  nach rechtsstaatlichen Grundsätzen - eine Hoheitsgewalt auszuüben berechtigt ist. Nach dem Staats- und Völkerrecht ist sie daher zur Ausübung staatspolitischer Handlungen jeglicher Art seitdem auch nicht mehr legitimiert, weil sie keine gültige Rechtsgrundlage mehr hat.
 
Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17,          192 = DVBl 1964, 147)! 
 
„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.  Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“    (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

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